Deutschland - Entwicklung von kundenspezifischer Software - App BW mobil

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: App BW mobil
Beschreibung: Entwicklung, Pflege und Wartung der App "BW mobil”
Kennung des Verfahrens: 1a20697b-d0f8-4a4e-b42e-f67f0256a1fc
Interne Kennung: n.def.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Angabe, dass Art des Auftrags Dienstleistungen seien, es sich also um einen Dienstleistungsauftrag handele (oben, unter 2.1.1 und unten, unter 5.1.1), ist unzutreffend. Vielmehr handelt es sich um einen Lieferauftrag. Bei Angabe der zutreffenden Art des Auftrags "Lieferauftrag" ist es jedoch technisch ausgeschlossen, die (oben, unter 2.1.1 und unten, unter 5.1.1) zutreffend genannten CPV-Codes zu nennen. Die Angabe, dass Ausschlussgründe "Rein nationale Ausschlussgründe" seien (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und ebenso unzutreffend. 2. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung; - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt; - § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt; - § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 3. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, - Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: App BW mobil
Beschreibung: Entwicklung, Pflege und Wartung der App “BW mobil”
Interne Kennung: 0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72212000Programmierung von Anwendersoftware
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72262000Software-Entwicklung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-02Z
Enddatum: 2028-07-31Z
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über 1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1) Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.). Zu (2) Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens 300.000 € betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: A) Eigenerklärung über mindestens einen Referenzauftrag, im Zeitraum 03.11.2018 bis 02.11.2023 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, jeweils unter Angabe - des Namens des Referenzprojekts - des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers - des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und - der Leistungszeit. Um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber mit dem Referenzzeitraum 03.11.2018 bis 02.11.2023 auch Referenzaufträge, die mehr als drei Jahre zurückliegen. B) Eigenerklärung: Angabe eines Projektmanagers (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. C) Eigenerklärung: Angabe eines Projektleiters (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. D) Eigenerklärung: Angabe eines Software-Entwicklers (iOS) (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. E) Eigenerklärung: Angabe eines Software-Entwicklers (Android) (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. F) Eigenerklärung: Angabe eines UX-Verantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten. G) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. H) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können (§ 46 Absatz 2 VgV). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu A) Referenzauftrag Der Referenzauftrag - wurde im Zeitraum 03.11.2018 bis 02.11.2023 vollständig oder zu mindestens 60% des Referenzauftragsvolumens erbracht; - beinhaltete die Softwareentwicklung und die Pflege einer App für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android; - beinhaltete die Entwicklung eines UX-Konzepts in schriftlicher oder digitaler Form; es reicht nicht aus, wenn nur ein Mockup erstellt wurde; - hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer); - umfasste die Softwareentwicklung einer App, die Geodaten darstellen kann und hierfür die Sensoren und GPS-Funktion der Endgeräte für standortbezogene Funktionen nutzt und damit funktional über die einfache Einbindung der Google- oder Openstreetmap-App hinausgeht; und - umfasste die Softwareentwicklung einer vollständig zweisprachigen App (Deutsch und Englisch), bei der die gesamte oder nahezu die gesamte grafische Benutzeroberfläche (graphical user interface GUI) zweisprachig (Deutsch und Englisch) verfügbar ist. Zu B) Projektmanager (m/w/d) Der Projektmanager spricht fließend Deutsch und Englisch in Wort und Schrift, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) telefonisch, per Online-Konferenz oder auf Verlangen des Auftraggebers persönlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektmanager hat in mindestens zwei (2) früheren IT-Projekten innerhalb der letzten 10 Jahre in der Funktion eines Projektmanagers mit dem Bieter zusammengearbeitet. Zu C) Projektleiter (m/w/d) Der Projektleiter spricht fließend Deutsch und Englisch in Wort und Schrift, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung bei Nichterreichbarkeit des Projektmanagers zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) telefonisch, per Online-Konferenz oder auf Verlangen des Auftraggebers persönlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer bei Nichterreichbarkeit des Projektmanagers den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung bei Nichterreichbarkeit des Projektmanagers für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektleiter hat in mindestens zwei (2) früheren Projekten in der Funktion eines Projektleiters mit dem Bieter zusammengearbeitet, d.h. mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektleiter in Stellvertretung des Projektmanagers. Zu D) Software-Entwickler (iOS) (m/w/d) Der Software-Entwickler (iOS) besitzt die Kenntnisse und Fähigkeiten, um Graphical-User-Interfaces umzusetzen, beherrscht die gängigen Entwicklungsprinzipien (Responsives Development und Mobile First) und agile Entwicklungsmethoden und besitzt sehr gute Kenntnisse in der Entwicklung von iOS-Apps. Zu E) Software-Entwickler (Android) (m/w/d) Der Software-Entwickler (Android) besitzt die Kenntnisse und Fähigkeiten, um Graphical-User-Interfaces umzusetzen, beherrscht die gängigen Entwicklungsprinzipien (Responsives Development und Mobile First) und agile Entwicklungsmethoden und besitzt sehr gute Kenntnisse in der Entwicklung von Android-Apps. Zu F) UX-Verantwortlicher (m/w/d) Der UX-Verantwortliche spricht Deutsch und Englisch in Wort und Schrift und besitzt Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Bedienerkonzepten und Usability-Tests für Apps auf Smartphone und Tablet. Der UX-Verantwortliche hat in mindestens zwei (2) IT-Projekten innerhalb der letzten 10 Jahre in der Funktion eines UX-Verantwortlichen mit dem Bieter zusammengearbeitet, d.h. in jedem der IT-Projekte das UX-Konzept erstellt und UX-Workshops durchgeführt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-05Z10:00:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer angemessenen Frist von Bietern nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen sind von Bietern stets mit einer begleitenden Nachricht an die Kontaktstelle hochzuladen. Andernfalls kann eine rechtzeitige Berücksichtigung der Nachforderung nicht sichergestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung nur in ganz bestimmten Fällen und nur eingeschränkt zulässig sind. Es besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber keine Nachforderung stellt. Der Auftraggeber empfiehlt daher Bietern, sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen zu achten. Der Auftraggeber wird Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV) oder im Übrigen nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 57 Absatz 1 VgV) oder den vorliegenden Angebotsbedingungen entsprechen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-05Z10:30:00Z
Zusätzliche Informationen: Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 12549
Postanschrift: Büchsenstraße 54
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711227440
Internetadresse: https://www.lgl-bw.de/
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: f9247033-d8c9-47eb-a134-c989041bb5ea
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Dr. Alexander Hübner
Registrierungsnummer: 7d0ae1e4-b6e1-4b5d-a4a8-4df78ad1fb31
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711227440
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a20697b-d0f8-4a4e-b42e-f67f0256a1fc- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-03Z13:26:00Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00673567-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-06Z

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