Beschreibung: Der Bewerber hat zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg,
dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen
ist grundsätzlich der als Anlage 01 beigefügte Vordruck Bewerberauskunft zu verwenden.
-- Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende
Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. -- Kann der Bewerber aus berechtigtem Grund
geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer
Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers/Bieters und
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. -- Die Auftraggeberin holt im
Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein,
deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige
Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des
Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung
Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf.
Einwände und Korrekturen darzulegen. -- Der Bewerber hat zum Nachweis, dass Sie die
zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien
erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten
Vordruck „01_Bewerberauskunft" zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder
teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. -- Im
Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
Anlage 01_Bewerberauskunft zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2.
zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
und 7. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen und etwaige Nachweise
vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite
1 - Anlage 01_Bewerberausunft). -- Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu
benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen
und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage 05). Der
Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende Anlage 01_Bewerberauskunft
mit den Erklärungen zu den Ziff. 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche
Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige
weitere Eigenerklärungen und Nachweisen beizubringen. Es sind die Hinweise für die
Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten. -- In der Bewerberauskunft sind anzugeben:
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich des Eintrags
in einem Berufs- oder Handelsregister 1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter
Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem.
öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen
Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige
Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022
veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands
auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach
seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im
Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am
Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des
Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist
vom Bewerber/Bieter die Anlage 01.1_Erklärung_RUS_Bezug_Bau auszufüllen und zusammen
mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform
einzureichen. 4. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche
Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft
Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich
der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme
von Verfahrenshandlungen. (Anlage 02_VHB 234_Bewerber_Bietergemeinschaft) 5. Ggf.
Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage 03, 04 und 05)
6. Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit,
des Brand- und des Schallschutzes gem. 59 HBO sowie der Energieeinsparung. Bei Bewerbergemeinschaften
reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig
im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird. 7. Sonstiges: Für die Teilnehmer
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden
Teilnehmer (außer 6.) separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis
der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in
einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.