Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen Referenznummer der Bekanntmachung: 80 34 20 / 28.4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen mbH
E-Mail:
Telefon: +49 216239-1839
Fax: +49 216239-281673
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Auftrags zur Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen
Änderung eines Auftrags zur Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen
Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ist der 01.07.2021. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von dem Auftraggeber einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen. Während der Laufzeit des Verkehrsvertrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans oder der Anschlussbeziehungen. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des Verkehrsvertrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten regelt der Verkehrsvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Hühnerkamp 21
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 216394899-0
Fax: +49 216394899-44
Internet-Adresse: www.kvs-busreisen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind fiktive Werte. Auf die Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wurde gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU verzichtet, da die Offenlegung dieser Angaben die geschäftlichen Interessen des Unternehmens, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 42 PBefG mit Bussen auf dem Gebiet des Kreises Viersen und der Stadt Viersen.
Postanschrift: 41366
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 216394899-0
Fax: +49 216394899-44
Internet-Adresse: www.kvs-busreisen.de
Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die infolge des Ukrainekrieges veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Teilausgleich von Mehrkosten, die infolge des Ukrainekrieges und weiterer nicht vorhersehbarer Umstände entstanden sind, nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB.
Nach Auftragsvergabe haben sich die Kosten des Verkehrsbetriebs u. a. durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges und weitere geopolitische Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht vorhersehbar waren, wesentlich erhöht. So sind insbesondere die Dieselkosten infolge des Ukraine-Krieges ab Februar 2022 überproportional angestiegen. Ferner sind die Personalkosten infolge außergewöhnlich hoher Tarifabschlüsse, die durch den vertraglichen Personalkostenindex nicht ausgeglichen werden können, überproportional gestiegen. Schließlich ergeben sich weitere Belastungen aus dem erheblichen und nicht vorhersehbaren Anstieg der Grundinflation.