FFC-Systemprüfstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2203/6012105
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFC-Systemprüfstand
Beauftragung im Rahmen des UpLift Arbeitspaketes AP 1.1.1 zur Planung und zur Errichtung einer Flying Fuel Cell
Systemprüfumgebung
Sowohl München, als auch Cottbus
Für die Weiterentwicklung von Brennstoffzellensystemen, sowie die Integration des elektrifizierten Antriebs in ein
Gesamtantriebskonzept, welches basierend auf FFCs (flying fuel cell) im Betrieb ohne die Entstehung klimaschädlicher Gase
auskommt, sind Prüfstände notwendig, welche im autarken Betrieb die technische Umsetzbarkeit dieser neuartigen und innovativen
Technologien nachweisen können und eine Zertifizierung dieser Antriebe vorbereiten. Zentraler Baustein ist hierbei der zu
beschaffende FFC-Systemprüfstand, welcher geeignet ist, einen elektrifizierten Antriebsstrang, der als Erstanwendung in einer Do
228 getestet werden soll, am Boden zu prüfen und technisch für den Einsatz im Flugzeug zu validieren. Damit steht ein Prüfstand für
den in WAyVorDo228 (LuFo6/3) adressierten Zulassungstest für die Do228 zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Projekt FFC-Systemprüfstand weist in zentralen und für die Erreichung des Auftragsgegenstandes zwingenden Bereichen notwendige Funktionalitäten auf, die als Alleinstellungsmerkmale zu subsumieren sind und ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) c) VgV rechtfertigen, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen und rechtlichen Gründen in der Gestalt von Ausschließlichkeitsrechten kein Wettbewerb vorhanden ist und ferner keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung nach § 14 Abs. 6 VgV vorhanden ist.
Die zu erstellende Prüfstandslandschaft umfasst neben dem Kernstück eines Brennstoffzellenprüfstandes gleichsam einen Propulsions-Prüfstand, womit einzig Tests des gesamten Antriebsstrangs oder Tests an Teilen des Antriebsstrangs (Brennstoffzellen-Einheit oder Propulsions-Einheit) adressiert werden können. Der Prüfstand ist auf eine mechanische Antriebsleistung von 1 MW und eine elektrische Systemleistung von 1,25 MW ausgelegt. Bisher wurden keine Prüfstände zum Test von autarken elektr. Luftfahrtantriebssystemen für eine derartige Antriebsleistung von anderen kommerziellen Anbietern als der MTU konzipiert. Insofern kann nicht von einer Marktverfügbarkeit ausgegangen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FFC-Systemprüfstand
Postanschrift: Dachauer Straße 665
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.