Modernisierung der Kläranlage - Nachklärbeckenräumer NKB 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 26
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jürgen Rauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herbolzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Kläranlage - Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Gelände.
Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt:
Austausch Schneckenpumpen, Sandfangräumer, Belüftungssystem, bestehende Fällmitteldosierstation;
Neubau 2. Biologie (Bio), 2. Nachklärbecken (NKB), Rücklaufschlammpumpwerk;
Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau NKB u. Neubau Bio, Neuausrüstung Betriebswasseranlage;
Umbau bestehende Belebungsbecken, DN-Becken zu Verteilbauwerk;
Erneuerung Auslaufmessung, Gebläsestation, Schaltanlage;
Fällmittel Lagertank u. Dosierstation;
Abbrucharbeiten;
erdverlegter Rohrleitungsbau;
Demontagen;
Provisorien
In dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen:
Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Gelände.
Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt:
Austausch Schneckenpumpen, Sandfangräumer, Belüftungssystem, bestehende Fällmitteldosierstation;
Neubau 2. Biologie (Bio), 2. Nachklärbecken (NKB), Rücklaufschlammpumpwerk;
Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau NKB u. Neubau Bio, Neuausrüstung Betriebswasseranlage;
Umbau bestehende Belebungsbecken, DN-Becken zu Verteilbauwerk;
Erneuerung Auslaufmessung, Gebläsestation, Schaltanlage;
Fällmittel Lagertank u. Dosierstation;
Abbrucharbeiten;
erdverlegter Rohrleitungsbau;
Demontagen;
Provisorien
In dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen:
Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung der Kläranlage - Nachklärbeckenräumer NKB 2
Ort: Rahden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland