BG 1 apenio
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Stadtgarten 10
Ort: Stockach
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-stockach.de
Abschnitt II: Gegenstand
BG 1 apenio
Das Pflegemodul „apenio®“ um das Modul ID-MEDICS erweitert werden.
Sitz der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin nutzt das Krankenhaus-informationssystem (KIS) „CLINIXX®“ der Firma AMC Advanced Medical Communication Holding GmbH, Hamburg. Im Zuge der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetz soll das vorhandene Pflegemodul „apenio®“ um das Modul ID-MEDICS erweitert werden.
Lizenz apenio® Modul ID MEDICS Einstiegsversion
Integration eMedikation/AMTS ID MEDICS®
gematik Elektronisches Rezept (E Rezept)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeberin betreibt ein Krankenhaus-informationssystem (KIS) „CLINIXX®“ der Firma AMC Advanced Medical Communication Holding GmbH. Cloud-Dienstleister und damit Vertragspartner des Krankenhauses ist die Auftragnehmerin. Das bestehende System soll um das Pflegemodul „apenio®“ um das Modul ID-MEDICS erweitert werden. Die Firma apenio® ist – wie AMC auch – Mitglied der United Web Solution, ein Verbund für webbasierte Healthcare-Anwendungen. Das apenio®-Modul ID-MEDICS ist tief in die Pflegesoftware apenio® integriert. apenio® adaptiert keine andere vergleichbare Software-Applikation. Daher ist seitens AMC mit dem KIS auch nur die Schnittstelle zum Modul apenio®-ID-MEDICS und nicht zu Anbietern vergleichbarer Softwarelösungen realisiert. Der KIS Anbieter AMC wird keine Schnittstelle zu anderen Softwarelösungen entwickeln. Im Rahmen der Verwendung einer alternative Anwendung müsste ene Schnittstelle programmiert werden. Dies würde die Feherleranfälligkeit des Systems durch Verwendung zweier Schnittstellen im Grundsatz verdoppeln und gleichzeitig durch die Mehrbelastung der IT-Verwaltung und Wartung weiterhin erhöhen. Da es sich um vertrauliche Daten handelt ist der Mehraufwand und das Risiko nicht innerhalb rationaler Parameter zu akzeptieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung CLINIXX®“ apenio®-Modul ID-MEDICS
Postanschrift: Benzstraße 3
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71414887890
Fax: +49 7141488789613
Internet-Adresse: www.technidata-its.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de