Beschaffung von Komponenten und Software für Bedien- und Besprechungspulte und Besprechungskonsolen und Konfiguration des dazugehörigen Systems mit technischer Alleinstellung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TD ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 20341757625
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Komponenten und Software für Bedien- und Besprechungspulte und Besprechungskonsolen und Konfiguration des dazugehörigen Systems mit technischer Alleinstellung
Beschaffung von Komponenten und Software für Bedien- und Besprechungspulte und Besprechungskonsolen und Konfiguration des dazugehörigen Systems mit technischer Alleinstellung zur Aufrechterhaltung der polizeilichen Handlungsfähigkeit durch den Fortgesetzten ausfallsicheren Betrieb der Digitalen Wachen Funksysteme in den Polizeiwachen der Polizei des Landes NRW
Duisburg
Beschaffung von Komponenten und Software für Bedien- und Besprechungspulte und Besprechungskonsolen und Konfiguration des dazugehörigen Systems mit technischer Alleinstellung zur Aufrechterhaltung der polizeilichen Handlungsfähigkeit durch den Fortgesetzten ausfallsicheren Betrieb der Digitalen Wachen Funksysteme in den Polizeiwachen der Polizei des Landes NRW. Da polizeispezifische Quellcodeanpassungen erforderlich sind muss der Auftrag an das Unternehmen vergeben werden, welches die gewerblichen Schutzrechte hält.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe erfolgt nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und c) VgV aufgrund technischer Alleinstellung und wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten (hier gewerblicher Schutzrechte). Die zu beschaffende Leistung kann von keinem anderen Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden, da die vorhandene Technik mit der zu beschaffenden kompatibel sein muss und Änderungen am Quellcode der IDECS-Software erforderlich sind, wozu nur die nur die Selectric Nachrichten-Systeme GmbH selbst berechtigt ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Haferlandweg 18
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.selectric.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1. genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB. Bei den unter den Ziffern II.1.7. und V.2.4. genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
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2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
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3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland