Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel,
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
LÄA 75 Zusätzliche Planungsleistungen OLA
Die SÜ Binzburgstr überquert die geplante Neubaustrecke und ebenfalls die Rheintalbahn. Um eine lange fehlende Anbindung an das Straßennetz der Binzburghöfe zu vermeiden, muss die planerische Umsetzung der SÜ Binzburgstr. vorgezogen werden. Das hat zur Folge, dass die Oberleitungsanlagen der Rheintalbahn angepasst werden müssen. Der oben beschriebene Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe im Jahre 2016 noch nicht bekannt. Der AN hat bereits detaillierte Kenntnisse und sich einen großen planerischen Wissensvorrat angeeignet, der Inhalt der Planungsleistung ist bereits vorhanden, Programme und Modelle können wiederverwendet werden. Weitere Straßenentwürfe müssen nur noch auf Basis der bereits erstellten Unterlagen erstellt werden. Dadurch schließt sich ein Wechsel des AN´s aus. Im Hinblick darauf, dass der Planer bereits eine weit fortgeschrittene Planung erarbeitet hat und die Leistung nur in Absprache mit weiteren, bereits bekannten Planern erfolgen muss, wäre der