Upgrade und Erweiterung Metavision 5 auf Metavision 6
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Jakobsweg 1
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Rems-Murr-Kliniken
E-Mail:
Telefon: +49 7195591-56022
Fax: +49 7195591-952000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade und Erweiterung Metavision 5 auf Metavision 6
Im Rahmen des durch Bundes- und Landesmittel geförderten Investitionsprogramm „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) zur Digitalisierung der Krankenhäuser wird für die Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Standort Winnenden ein Upgrade und Erweiterung auf ein modernes und aktuelles Patientendatenmanagementsystem (PDMS) für die intensivmedizinischen Abteilungen und Stationen geplant. Dies ist die Software Metavision 6 (Upgrade von Metavision 5).
Für diese Umstellungen werden Dienstleistungen zur Installation und Implementierung benötigt. Dazu gehören Projektmanagement, Konzeption, technische Installation und Systemintegration sowie Nebenkosten.
Die Rems-Murr-Kliniken gGmbH beabsichtigt das Upgrade und Erweiterung des vorhandenen Patientendatenmanagementsystems (PDMS)– Software MetaVision am Standort Winnenden. Bei der Umstellung und Erweiterung der vorhandenen zentralen Lösung handelt es sich um folgende Module:
- MetaVision - ICU/Stroke
- MetaVision - IMC
- MetaVision - NICU
- MetaVision - PICU
- MetaVision - OR
- MetaVision - PACU
- MetaVision - Einleitung / Ausleitung / Holding
- MetaVision Remote Workstation (Admin PC)
- MetaVision Integration Engine (Back Server Licenses)
- MetaVision Eventmanager
- Datenübernahme-Tool
- DRG Solution : Ground Plattform (Neu)
- DRG Solution Software Tool, ICU (Neu)
- DRG Solution Software Tool, OR (Neu)
- MMI-Klinik CDS Basislizenz (Neu)
- MMI-Klinik - AMTS / CDS (Neu)
- Schnittstellen:
o HL7 - ADT IN
o HL7 - MDM OUT
o HL7 - ORU IN (Labor)
o NEU HL7 - DFT OUT (DRG Support Solution Export - Rohdaten)
o NEU HL7 - BAR OUT (DRG Support Solution Export - OPS)
o NEU Active Directory
o Schnittstellen Medizingerätetreiber
Dafür werden Dienstleistungen benötigt um das Projektmanagement, die Konzeption und technische Installation und Systemintegration durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Rems Murr Kliniken gGmbH in 71364 Winnenden beabsichtigten die Erweiterung des vorhanden PDMS – Systems der Firma iMDsoft GmbH. Aktuell wird der Release MetaVision Suite - Version 5.46
in den Rems Murr Kliniken betrieben. Der bestehende Dienstleistungs- und Betreuungsvertrag der Rems Murr Kliniken hat eine Laufzeit
bis zum 31.12.2024. Aus rechtlichen und technischen Gründen kann nur der derzeitige Auftragnehmer und Vertragspartner des vorhandenen PDMS – Systems die Erweiterung vornehmen.
Die iMDsoft ist Hersteller und alleiniges Unternehmen in Deutschland für Implementierungsleistungen des Medizinproduktes MetaVision-Suite mit der CE 0344.
Aufgrund des bestehenden hohen Durchdringungsgrades in allen Abteilungen Intensiv und Anästhesie mit einem Continum of Care und bereits etablierten Prozessen in der installierten Version 5.46 kann nur durch die iMDsoft als alleiniger Hersteller mit der Installation von MetaVision-Suite Version 6.21
eine effiziente und effektive Implementierung wirtschaftlich ermöglicht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Schiessstraße 55
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a.) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
b.) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit
der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.