Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel,
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
LÄA 84 Zusätzliche Objekte Zugangsbauwerke TSI SRT
Es haben sich drei Bereiche im PfA 7.1 ergeben, bei denen nach der aktuellen TSI SRT zwei oder mehr als Tunnel definierte Bauwerke aufeinander folgen und die für die Festlegung der Evakuierungs- und Rettungspunkte als ein einziger Tunnel im Sinne der Nr. 4.2.1.7 des Anhangs zur Verordnung 13013/2014/EU einzuordnen sein könnten. Um die Bestimmungen der TSI SRT zu erfüllen, ergeben sich folgende zusätzliche Objekte: 1. Zugangsbauwerk Bereich Schallschutzeinhausung und Trog WR-oZgl 2. Zugangsbauwerk Bereich EÜ Trog WR-oZgl und Tunnel OBW WR-oZgl 3. Zugangsbauwerk Trog Süd südliches EndeIn der aktuellen Fassung vom 27.05.2019 ergibt sich die Erfordernis der zusätzlichen Zugangsbauwerke aus Kapitel „4.2.1.7 Evakuierungs- und Rettungspunkte“. Dies war somit zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe im Jahre 2016 noch nicht bekan