2023-0223, Generalunternehmerleistung, Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Regenbogenschule - Scharnhorststraße 5, 51377 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0223
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0223, Generalunternehmerleistung, Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Regenbogenschule - Scharnhorststraße 5, 51377 Leverkusen
Generalunternehmer-Leistungen für den Schulneubau Gemeinschaftsgrundschule "Regenbogenschule", Scharnhorststraße 5, 51377 Leverkusen
GGS Regenbogenschule Scharnhorststraße 5 51377 Leverkusen
Schlüsselfertige Erstellung eines Schulneubaus für die Gemeinschaftsgrundschule "Regenbogenschule" in Leverkusen-Manfort mit Teilabbrüchen und Herrichtung der Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch die Bieterin / den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers
4. Ausgefülltes Preisblatt - Zusammenstellung
5. Ausgefülltes Preisblatt - Aufgliederung der Gesamtsumme Wartung und Instandsetzung
6. Ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis
7. Aufgliederung der Angebotssumme mittels
Formblatt 221 oder 222 des VHB-Bund
8. Eigenerklärung "Formblatt NRW-Sanktionen"
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht (Mindestanforderungen sind unter Punkt III.1.2 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ein gegebenenfalls geforderter Mindestjahresumsatz netto ist den Mindestanforderungen unter Punkt III.1.2 der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestsens den in der Auftragsbekanntmachung unter III.1.2 geforderten Mindeststandards genannten Deckungssummen.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1. Deckungssummen für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherungssummen müssen mindestens 2,5 Millionen EUR für Personenschäden 6,8 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1 Million EUR für sonstige Schäden abdecken.
zu 2. Der Bieter muss / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen gemeinsam in den letzten drei Kalenderjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) von jeweils mindestens 8,5 Millionen Euro für Rohbau oder Generalunternehmer-Leistungen erzielt haben.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einzureichen:
1. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (Leistungsbenennung), sofern beabsichtigt
2. Referenzdarstellung Bauleistungen (EU): Referenzdarstellung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestanforderung sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
3. Referenzbescheinigungen Bauleistungen (EU): Für die wichtigsten Bauleistungen sind ergänzend Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis unter Nutzung des Formblattes VVB 444 beizufügen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl
seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
4. Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt).
Vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Nachunternehmerleistungen laut Bauzeitenplan sind die Nachunternehmer zu benennen. Entsprechende Eignungsnachweise sind vorzulegen.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 2: Vorlage / Dartstellung von mindestens 3 Referenzen über GU- oder Rohbauleistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit Referenzgeber / Ansprechpartner und Telefon-Nr. Für die Vergleichbarkeit wird ein Vertragsvolumen von mind. 8 Mio. Euro netto je Referenz vorausgesetzt.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einzureichen:
1. Formblatt 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Mängelbeseitigungsbürgschaft entsprechend den Besonderen Vertragsbedingungen
2. Vertragserfüllungsbürgschaft entsprechend den Besonderen Vertragsbedingungen
3. Urkalkulation: Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 15.02.2024 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY1MBDRHZH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.d
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de