Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel,
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel, 15TEI18924
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenburg
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Berücksichtigung EBA Leitfaden Artenschutz
Das Eisenbahnbundesamt wird im Laufe des Jahres 2023 den Umweltleitfaden V Artenschutz aktualisieren. In Rücksprache mit dem EBA Ref. 52 ist mit einer Übergangsfrist von drei Monaten zu rechnen. Vom jetzigen Stand ausgehend wird die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bis zum 31.03.2024 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Übergangsfrist überschritten wird und der Leitfaden somit anzuwenden ist. Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Vertragsschließung im Jahr 2016 nicht absehbar, da die Aktualisierung erst im Jahre 2023 erfolgt.