Leistungen eines Zentrenmanagements
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 157
Ort: Heiligenhaus
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunal Agentur NRW GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 21143077275
Fax: +49 211/43077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhaus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen eines Zentrenmanagements
Im Rahmen des Auftrags soll eine Stabilisierung, Weiterentwicklung und Profilierung des Standortes Innenstadt und die Entwicklung eines akteursgruppen-übergreifenden Standortbewusstseins fortgeführt und verstetigt werden. Ziel ist die Steigerung der Zukunftsfähigkeit der Immobilien und Betriebe in der Innenstadt.
Das Zentrenmanagement soll in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Stadtmarketing erfolgen. Hier gibt es bereits eine hohe Motivierung der beteiligten Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden, in Ladenlokale, Geschäfte, Warenpräsentation, Qualität, etc. zu investieren bzw. sich für die Innenstadt zu engagieren und gemeinsam den Standort voranzubringen. Diese Motivation soll weiter verstärkt und auf alle Akteure in der Innenstadt ausgeweitet werden.
Das vollständige ISEK Innenstadt steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
https://zukunft-heiligenhaus-2030.de/iseks-fuer-heiligenhaus/isek-innenstadt/
Stadt Heiligenhaus
Aufgrund struktureller, gesamtwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen stehen Städte, insbesondere Innenstädte, vor zahlreichen Herausforderungen, wie z.B. der anhaltende Wandel im Einzelhandel, der Umgang mit Leerständen und Industriebrachen, die Digitalisierung, und zuletzt auch die Corona-Pandemie. Aber auch demographische Veränderungen, veränderte Lebensstile oder der Klimawandel wirken sich auf die Innenstädte aus.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erarbeitete die Stadt Heiligenhaus mit Unterstützung durch zwei Fachbüros (post welters + partner, sowie CIMA Management + Beratung) in 2020/2021 im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Heiligenhauser Innenstadt: das ISEK Innenstadt.
Dieses ISEK stellt eine Gesamtstrategie für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt dar und dient als Orientierungsrahmen für wichtige stadtentwicklungspolitische Entscheidungen, insb. für die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung. Zentrale Bausteine des ISEK Innenstadt sind u.a. die miteinander in Verbindung stehenden Teilmaßnahmen I1 Zentrenmanagement mit Quartiersarchitekt*in, I2 Verfügungsfonds Innenstadt, I3 Heiligenhauser Dialog sowie I-A3 Hof- und Fassadenprogramm unter Berücksichtigung der Maßnahme I-A4 Gestaltungsleitfaden. Über das vom Land NRW aufgelegte Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren (Sofortprogramm Innenstadt) konnte in den Jahren 2021 und 2022 bereits der Anstoß für ein Zentrenmanagement in der Heiligenhauser Innenstadt erfolgen. Das Zentrenmanagement soll nun bis 2030 verstetigt und durch die Übernahme weiterer Aufgaben ausgebaut werden. Der Projektzeitraum ist auf voraussichtlich 6 Jahre angelegt. Mit Blick auf eine zielgerichtete Stadtentwicklung fungiert das Zentrenmanagement weiterhin als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung. Zu den wesentlichen Aufgaben zählt die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds sowie Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in.
Für die Maßnahme I1 Zentrenmanagement mit Quartiersarchitekt*in ist der erste Zuwendungsbescheid am 24.11.2022 erlassen worden, der zunächst einen Umsetzungszeitraum von 2 Jahren vorsieht. Entsprechend umfasst der nun zu vergebende Auftrag einen Durchführungszeitraum von 2 Jahren mit optionaler Verlängerung auf bis zu 4 Jahre, die Bewilligung weiterer Fördergelder vorausgesetzt. Sollte nach 2 Jahr
Die drei Bewerber, welche bei der Bewertung der Teilnahmeanträe die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Ange-bot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber, die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden, dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Die Teilnahmeanträge werden nach folgender Gewichtung bewertet:
Referenzen
Leerstandsmanagement 10 %
Lokaler Ansprechpartner (in Präsenz) 10 %
Frequenzmessungen 15 %
Antragstellerberatung im Rahmen eines Hof- und Fassadenprogramms 15 %
Umsetzung eines Gestaltungsleitfadens 15 %
Betreuung und Organisation eines Verfügungsfonds 15 %
Durchführung von Beteiligungsformaten 15 %
Anzahl Mitarbeiter 5 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist der den Vergabeunterlagen beiliegende Vordruck „Teilnahmeantrag“ abzugeben.
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:
Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist
• Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
• Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist
• Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.000.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
A)
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:#
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Durchführung eines innerstädtischen Zentrenmanagements in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich nach dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
- Die Verwendung von Fördermitteln
- Die Umsetzung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 3 Referenzen nach den vor-genannten Mindestanforderungen einzureichen.
B) Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 10 Mitarbeiter verfügen. Diese müssen mindestens 2 Architekten (Objekt- und/oder Freianlagenplaner) umfassen.
A) und B)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889