Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 23-09 BOK_Bauüberwachung_Mitverlegung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 312290322
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach, Biberach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Seelbach, Wolfach, Zell am Harmersbach. die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breit-bandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Gemeinden Bad-Peterstal-Griesbach, Biberach, Lautenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberwolfach, Oppenau, Schuttertal, Seelbach,Wolfach, Zell am Harmersbach
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beautragung eines geeigneten Unternehmens, dass die Leistungen der Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphase 8 in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) der HOAI erbringt.
Die Beauftragung der Leistungen beziehen sich auf die durch Dritte auszuführenden Bauarbeiten für die Leerrohr-Mitverlegung des Auftraggebers im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der UGG.
Der Beauftragung liegen die vorl. Förderbescheide des Bundes für das Projektgebiet zu Grunde (s. Anlagen 01-01m zur Vergabeunterlage). Im Rahmen der Leistungserbringung sind sodann durch den Auftragnehmer neben den Inhalten der Leistungsbeschreibung insbesondere auch folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
- Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur nterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"
- Bundeshaushaltsordnung, insbesondere §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenden Verwaltungsvorschriften (VV)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand 13.06.2019, GMBl Nr. 19/2019, S. 372)
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahre, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes ("BNBest-Gigabit"), Stand 01.07.2021
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.01 vom 24.02.2022
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.01 vom 24.02.2022
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Der Auftraggeber hat ebenso Anträge auf Förderung des Landes Baden-Württemberg gestellt und vorl. bewilligt bekommen. Auch die dort niedergelegten Nebenbestimmungen, Auflagen etc. sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend einzuhalten, insb. gelten:
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (VwV Gigabitmitfinanzierung), v. 10.09.2021
- Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" v. 29.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitende Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 8 im Rahmen der Mitverlegung Glasfaserausbau
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland