Tischlerarbeiten, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000356
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail:
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Tischlerarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Freiburg i. Br.
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek und Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt,
Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg, Tischlerarbeiten: ca. 1.100 m² HoIzverkleidung an
Trockenbauwänden ca. 110 m Holzverkleidung als Geländerwangen ca. 200 m Sitzbänke ca. 1.100 m
Fensterleibungen aus Holz inkl. Fensterbank
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tischlerarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Ort: Denkendorf
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek und Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt,
Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg, Tischlerarbeiten: ca. 1.100 m² HoIzverkleidung an
Trockenbauwänden ca. 110 m Holzverkleidung als Geländerwangen ca. 200 m Sitzbänke ca. 1.100 m
Fensterleibungen aus Holz inkl. Fensterbank
Ort: Denkendorf
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
NT3:
Die Leistung direkt in das Gewerk der Tischlerarbeiten eingreift und es sich um eine reine Massenmehrung handelt. Die Preise wurden im Rahmen der Ausschreibung abgefragt, sodass ein ausreichender Wettbewerb hergestellt war - eine erneute Ausschreibung hätte ausschließlich negative wirtschaftliche Auswirkungen mit sich gebracht sowie die Gefahr unterschiedlicher Qualitäten.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ist unverändert geblieben - es wurden lediglich Mehrmassen ausgeführt, welche genau nach den ausgeschriebenen Parametern ausgeführt wurden wie angeboten.