Tischlerarbeiten Möbel, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002852
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail:
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Möbel, Staudinger-Gesamtschule
Tischlerarbeiten Möbel, Staudinger-Gesamtschule
Freiburg i. Br.
Staudinger-Gesamtschule, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg. Bauvorhaben Staudinger - Neubau Gesamtschule, Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Phase II.
Tischlerarbeiten Möbel:
ca. 50 m Teeküchen und Küchen mit Elektrogeräten, ca. 30 m Schränke, ca. 20 m Spiegelwand, ca. 20 m² Textilprallwand.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tischlerarbeiten Möbel, Staudinger-Gesamtschule
Ort: Iffezheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Staudinger-Gesamtschule, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg. Bauvorhaben Staudinger - Neubau Gesamtschule, Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Phase II.
Tischlerarbeiten Möbel:
ca. 50 m Teeküchen und Küchen mit Elektrogeräten, ca. 30 m Schränke, ca. 20 m Spiegelwand, ca. 20 m² Textilprallwand.
Ort: Iffezheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
BS001:
Da es sich im Mehrkosten aufgrund einer nicht selbst verschuldeten Bauzeitverschiebung handelt.
Gemäß §132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht hat veraussehen können. Auch der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Aufgrund des Betonschadens konnten die vertraglich vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden, was zu Mehrkosten in den Materialien sowie in den Lohnanteilen geführt hat.