Tief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0452-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP
Tief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen
Die ukafacilities GmbH, ein Unternehmen der RWTH Aachen, beabsichtigt
im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes NRW, Medizinisches
Modernisierungsprogramm (MedMoP) Erweiterungsbauten auf dem Gelände
zu errichten.
Hierfür sind umfangreiche Anpassungen der bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen
sowie der bestehender unterirdischen Infrastruktur im Bereich des
Parkplatzes P2 erforderlich.
Für das Gewerk "Neue Fahrspur Parkplatz P2" sind folgende Arbeiten
auszuführen:
- Neubau Regenwasserschächte zur Aufnahme der Oberflächenentwässerung Parkplatz P2
- Kabelleerrohre für APAG-Trasse
- Kabelleerrohr für Beleuchtung
- Tiefbauarbeiten für die Herstellung der Regenwasserschächte, APAG-Trasse und Beleuchtung
- Bau einer neuen Fahrtrasse
- Bau eines neuen Gehweges
Im Bereich des neuen Gehweges wird durch das Projekt "ZOP" eine Bohrpfahlwand eingebracht, die
teilwiese unter dem Gehweg steht. Nach Bau des Kanals und der Fahrgssse wird zuest die
Bohrpfahlwnad eingebracht (voraussichtlich 5 Monate Bauzeit), danach wird erst der Gehweg erstellt.
Die Arbeiten können nicht in einem Zuge ausgeführt werden, so dass mindestens 2 Bauabschnitte
notwendig sind. Daraus resultiert ein erhöhter Aufwand un ein mehrmaliges Anrücken verschiedener
Baufahrzeuge.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Pauwelsstraße (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die
Pauwelsstraße ist zurzeit als Umwelttrasse (Befahrung nur für Busse, Taxen und Radfahrende
vorgesehen) ausgewiesen. Hierfür muss bei der Stadt Aachen eine gesonderte Genehmigung zur
Nutzung eingeholt werden.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299,
Ausgabe 2016
.
Ausführungsfristen:
BA 1. 13.11.2023 - 30.08.2024
BA 2. 03.02.2025 - 07.04.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tief-/ Straßen- und Ingenieurbau - 2. Bauabschnitt - Baufeldfreimachung ZOP
Postanschrift: Lambert-Schlun-Weg 5
Ort: Gangelt
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de