S21 PA1.7 Stuttgart-Ulm HGV-OLA Re250, Los 1-3, 16FEI21787
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG - Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
E-Mail:
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 PA1.7 Stuttgart-Ulm HGV-OLA Re250, Los 1-3, 16FEI21787
S21 PA1.7 Stuttgart-Ulm HGV-OLA Re250, Los 1-3 , 16FEI21787
Stuttgart
Entsorgung von beigestellten Einwegtrommeln
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“ Korridor Rhein - Donau im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TENtec) , hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21 PA1.7 Stuttgart-Ulm HGV-OLA Re250, Los 1-3 , 16FEI21787
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.powerlines-group.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Der Auftragnehmer ist mit der Errichtung der Oberleitungsanlage in den Planfeststellungsabschnitten PFA 1.2, PFA 1.3 und PFA 1.4 beauftragt. Material für den Kettenwerkszug wird vom Auftraggeber separat ausgeschrieben und beigestellt. Der AN ist mit dem Handling und der Montage des Materials auf der Baustelle beauftragt. In der ursprünglichen Beschaffung wird angenommen, dass das Material auf Mehrwegtrommeln angeliefert wird.
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Breitweidig 7
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
AvL0029 Das beigestellte Material wird auf Trommeln gewickelt zur Baustelle angeliefert. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Mehrwegtrommeln werden jetzt Einwegtrommeln geliefert, die nach Abschluss der Arbeiten zu entsorgen sind.
Die Lieferbedingungen für das beigestellte Material wurden im Rahmen des Beschaffungsprozesses fixiert. Sie weichen von der ursprünglichen Annahme ab (Verwendung von Mehrwegtrommeln). Die Vorgaben an den Auftragnehmer zum Trommelhandling müssen deshalb angepasst werden.