2023-0233 Generalplanerleistungen (Architekten- und Fachplanerleistungen) Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Waldschule inklusive Sporthalle in Holzbauweise, GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0233
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0233 Generalplanerleistungen (Architekten- und Fachplanerleistungen) Leistungsphasen 1-9 für den Neubau der Waldschule inklusive Sporthalle in Holzbauweise, GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz, 51375 Leverkusen
Generalplanerleistungen (Architekt und Fachplaner) für den Neubau der Waldschule inklusive Sporthalle in Holzbauweise, GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz, 51375 Leverkusen
Gemeinschaftsgrundschule Waldschule Car-Maria-von-Weber-Platz 1-3 51375 Leverkusen
Generalplanerleistungen für den Neubau der Waldschule inklusive Sporthalle in Holzbauweise, Der Neubau soll mit einem statischen System in Holzbauweise bzw. in Tafelbauweise errichtet werden. Dabei soll der Objektplaner herausarbeiten, in welchem Um-fang der Einsatz des Holzmaterials sinnvoll ist. Der Leistungsumfang des Generalplaners beinhaltet die Leistungen der folgenden Fachplaner:
- Objektplanung für Gebäude (Leistungsphasen LPH 1-8 nach HOAI 2021);
- Tragwerksplanung (LPH 1-6 nach HOAI 2021);
- Objektplanung für Schadstoff/ Abbruch/ Rückbauarbeiten (LPH 1-8 nach HOAI 2021);
- Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 410-480 & Ingenieurbauwerke 550 (LPH 1-9 nach HOAI 2021)
- Brandschutzplanung (LPH 1-8 nach AHO 2015);
- Bauphysik: Raumakustik, Schallschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Feuchteschutz (LPH 1-7 nach HOAI 2021)
- erforderliche Tiefbauplanungen.
Bei allen Planungsleistungen ist insbesondere die Holzbaufachplanung - eine besondere fachliche Berücksichtigung der Anforderung des Holzbaus - mit zu erbringen. Außerdem gehört zum Gegenstand der Objektplanung insbesondere auch eine erforderliche Tiefbauplanung.
Des Weiteren müssen in jeder Stufe der Leistung übergreifende Generalplanerleistungen erbracht werden, insbesondere:
- Organisation des Planungsprozesses;
- Beratung;
- Berichtswesen/Dokumentation/EDV;
- Koordination und Steuerung des Projekts.
Es muss eine Planungs- und Überwachungsleistung unter Koordination und Steuerung in Bezug auf Planung und Überwachung erbracht werden, die die gesamte Maßnahme einschließlich Fachplanung abdeckt und alle dazu nötigen Aufgaben übernimmt,
um das Projektziel der Auftraggeberin zu erreichen: Errichten eines Neubaus
einer Grundschule inkl. Sporthalle in Holzbauweise unter Berücksichtigung von bautechnischen,
wirtschaftlichen und schulpädagogischen Gesichtspunkten.
Es muss eine Planungs- und Überwachungsleistung unter Koordination und Steuerung in Bezug auf Planung und Überwachung erbracht werden, die die gesamte Maßnahme einschließlich Fachplanung abdeckt und alle dazu nötigen Aufgaben über-nimmt, um das Projektziel der Auftraggeberin zu erreichen: Errichten eines Neubaus einer Grundschule inkl. Sporthalle in Holzbauweise unter Berücksichtigung von bau-technischen, wirtschaftlichen und schulpädagogischen Gesichtspunkten.
Vorgesehen ist der Rückbau der bestehenden Gebäudesubstanz auf dem Grundstück und der Neubau eines kompakten Schulgebäudes in Holzbauweise mit direkt anschließender Sporthalle im Bereich des zurückgebauten Schulbaukörpers (Leistung des Ge-neralplaners). Um die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Projekts zu untersuchen, wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese beinhaltet ein detailliertes Raumprogramm, das als Grundlage für einen Entwurf herangezogen werden soll. Da das Unterrichten während der Bauphase nicht möglich sein kann, ist geplant, während der Baumaßnahme die Schülerinnen und Schüler auszulagern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine gesonderte Auslagerung der Sporthalle notwendig wer-den soll.
Zu beachten sind zahlreiche Bäume auf dem Schulhof, die aufgrund ihrer Größe und ihres Alters besonderen Schutz genießen. Auf der Fläche wurde in der Vergangenheit eine schädliche Bodenveränderung vermutet. Im Rahmen eines Neubaus sind die Flächen erneut zu untersuchen und neu zu bewerten.
Der Neubau soll einen Energiewert von KfW-Effizienzhaus 40 bzw. KfW-Effizienzhaus 40 plus erreichen.
Die Umsetzung kann ggfs. durch einen Generalunternehmer erfolgen, hierbei reduzie-ren sich die Leistungsphasen 5-8 entsprechend.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LPh 1-2 inklusive der Entwicklung eines Energiekonzepts aller TGA-Gewerke für die gesamte Liegenschaft.
Stufe 2: LPh 3 vorbehaltlich des Planungsbeschlusses der entsprechenden politischen Gremien und der Mittelbereitstellung
Stufe 3: LPh 4-9 Umsetzung der Maßnahme gemäß Terminplan unter Berücksichtigung der Zwänge aus dem Schulbetrieb, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien und der Bereitstellung von Mitteln.
Unter den Teilnahmeanträgen, die
- die formalen Anforderungen erfüllen,
- die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
- alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Wertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a. Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 01.10.2018, Referenzrahmen bis 01.01.2023) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu:
- Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF)
- Brutto-Kostenentwicklung (Kostenberechnung, schätzung und -feststellung & Kostenkennwert)
- Ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI
- Honorarzonen und Honoraransatz
- Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro)
- Zeitentwicklung (Baubeginn-Nutzung / Bauzei-ten Durchführung)
- Angabe ob Förderprojekt
- Angabe ob öffentlicher Auftraggeber (im Sinne des § 99 GWB)
- Referenzgeberin bzw. Referenzgeber (Kon-taktdaten: Adresse, Telefonnr., E-Mail-Adresse)
- Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber (selbständige Gesamtleistung, ARGE-Partnerschaft, angestellt u.ä.)
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b. Eingehende Darstellung (50 %) von jeweils (Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung -TGA ) bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren fertiggestellten Projekten z auf maximal 9 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
Hauptkriterien Architekt:
- A. Ein Referenzprojekt, das für eine Wohn-, Büro- oder Bildungsnutzung im Wesentlichen als Holzbaukonstruktion geplant und errichtet wurde, mit einer BGF von mindestens 3.000 m2 (1 Punkt)
- B. Ein Referenzprojekt, das den Neubau eines großen Bildungsgebäudes von mindestens 5.000 m2 BGF darstellt (1 Punkt)
Nebenkriterien Architekt:
- 1. Erbrachter Leistungsumfang (LPh 2, 4, 6, 7, 8) - je ausgeführte zusätzliche LPh 0,1 Punkte, max. insg. 0,5 Punkte;
- 2. Ausführung der Planungsleistungen für ein Bildungsgebäude unter Einbezug von Lern-clustern - 0,5 Punkte;
- 3. Vorbereitung und Mitwirkung an förmlichen Vergabeverfahren nach VOB/A (LPh 6-7 nach HOAI 2021) - 0,5 Punkte;
- 4. Bearbeitung mehrere Leistungsbilder (Ob-jektplanung, Tragwerksplanung, TGA HLS, TGA Elektro, Bauphysik (Wärmeschutz) oder Brandschutz in einem Referenzprojekt - 0,5 Punkte;
- 5. Zusätzlich zur Referenz A: Projekt aus dem Bereich Schulbau - 0,5 Punkte;
- 6. Zusätzlich zur Referenz B: Projekt wurde überwiegend in Holzbauweise durchgeführt - 0,5 Punkte;
- 7. Referenzprojekt vom energieeffizienten und nachhaltigen Bauen (BEG 40) - 0,5 Punkte)
Hauptkriterien TGA + Tiefbau:
- A. Ein Referenzprojekt, das den Neubau ei-nes großen Bildungsgebäudes unter Berück-sichtigung energetischer Aspekte (1 Punkt)
- B. Erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leis-tungsphasen mindestens LPh. 1-8.) (1 Punkt)
Nebenkriterien TGA + Tiefbau:
- a. Planung von regenerativen Energien und Einsatz von energetisch optimierter TGA.
- 0,3 Punkte
- b. Planung Blitz- und Überspannungsschutz, Blitzschutzrisikoanalyse, Berechnung Tren-nungsabstand - 0,3 Punkte
- c. Planung von Förderanlagen - 0,3 Punkte
- d. Planung von Brandmelde- und Spracha-larmierungsanlagen nach DIN VDE 0833-2 und -4 in Verbindung mit DIN 14675- 0,3 Punkte
- e. Planung fernmelde und informationstechni-schen Anlagen (EDV, Lichtrufanlagen nach DIN 0834-2, Elektronische Zutrittskontrolle..) - 0,3 Punkte
- f. Planung von zentralen Lüftungsanlagen mit thermodynamischer Luftbehandlungsfunktion und WRG - 0,3 Punkte
- g. Planung von Gebäudeautomationsanlagen - 0,3 Punkte
- h. Planung von Trinkwasseranlagen unter dem Hygenieaspekt - 0,3 Punkte
- i. Planung von Tiefbauanlagen - 0,3 Punkte
- j. Planung von Heizungsanlagen mit innovati-ver Technik wie Wärmepumpen, Eisspeicher, etc. - 0,3 Punkte
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c. Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung ) sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d. Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der eines Videokonferenzsystems, einer Projekt-Cloud, CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der mobilen Geräte ab 11'' Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e. Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Langfristig über Projekte fortgeschriebene betriebliche Vereinba-rung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat "Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Ausgefülltes Bewerbungs- und Wertungsbogen
2. Formblatt NA Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Nachweis der Berufszulassung gemäß § 75 VgV
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" gemäß §§ 2 und 7 BauKaG NRW berechtigt sind sowie Bewerbende, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" zu tragen
4. Eigenerklärung-NRW-Sanktionen-EU
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Pkt. 3.1 des Bewerbungs- und Wertungsbogens (siehe geforderte Mindeststandards)
2. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
3. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt EL)
zu 1: Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 650.000,00 EUR. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 1-9 HOAI.
zu 2: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 4 Millionen EUR für sonstige Schäden
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Formblatt RL - Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (ab. 1.1.2018) aus dem Leistungsbild der HOAI (Anlage 10 zu §§ 34, 35 und Anlage 15 §§ 55 ff) erbrachten Leistungen (siehe geforderte Mindeststandards)
2. Eingehende Darstellung von bis zu zwei mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2018) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste
3. Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters und dessen Stellvertretung (siehe geforderte Mindeststandards)
4. Eigenerklärung über den Beschäftigtenstatus bezüglich der technischen Beschäftigten mit mehr als 5-jähriger Berufserfahrung (siehe Pkt. 4.2 des Bewerbungs- und Wertungsbogens)
Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen.
5. Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr zur Dienstleistung verfügten (siehe Pkt. 4.3. des Bewerbungs- und Wertungsbogens)
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
7. Formblatt NU Nachunternehmen - Eigenerklärung mit Benennung und Erläuterung des Umfangs der durch ein Nachunternehmen zu übernehmenden Leistungen
8. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.(Formblatt EL).
zu 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -Berechnung, -Feststellung KG 300 + 400 brutto), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
zu 2. Bis zu zwei Projekte aus der Referenzliste mit max 9 Seiten DIN A 4. Die selbst durchgeführte Planungsleistung muss mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 um-fassen. Es sind jeweils zwei Projekte für die Ob-jektplanung und die TGA-Planung darzustellen.
zu.3: Die vorgesehene Projektleiterin bzw. der vorgesehene Projektleiter müssen über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und als Qualifikation mindestens einen akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig haben. Aus dem Nachweis sollen die Qualifikation und der berufliche Werdegang hervorgehen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bewerbungs- und Wertungsbogen verwiesen, der auf dem Vergabeportal www.vmp-rheinland.de zum Download kostenfrei zur Verfügung steht.
Nachweis der Berufszulassung gemäß § 75 VgV
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" gemäß §§ 2 und 7 BauKaG NRW und § 67 ff BauONRW berechtigt sind sowie Bewerbende, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" zu tragen.
Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Nebenkosten nach § 14 HOAI werden gemäß § 14 Abs. 3 als pauschaler prozentualer Auf-schlag (Nebenkostensatz) auf die Honorarsumme abgerechnet. Der Nebenkostensatz ist mit dem Honorarangebot verbindlich anzubieten. Wenn der angebotene Nebenkostensatz 5 % übersteigt ist seine Ermittlung über die darin enthaltenen Einzelkosten darzustellen.
Enthält die Vereinbarung keine Angaben, woraus die Nebenkostenpauschale zu berechnen ist, so ist vom Nettohonorar ohne Umsatzsteuer, jedoch mit allen Honorarkomponenten, wie z.B. Umbauzuschlag, Erhöhungshonorar für ungewöhnlich lange Dauer, Honorar für Besondere Leistungen usw., auszugehen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zuerst bis zur Leistungsphase (LPh) 2.
Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Planungsbeschluss) und der Bereitstellung der Mittel erfolgt in der nächsten Stufe die Beauftragung der LPh 3 sowie in der letzten Stufe der LPh 4-8 vorbehaltlich des Baubeschlusses der politischen Gremien und der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 11.Dezember 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY1MX55GKY
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.d
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de