ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW 2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4; TEB-SW 2/01/21/10714
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT 33
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-74 Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalplaner mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung Lph 3/4 im Streckenabschnitt 8A beauftragt. Die bisher beauftragten Leistungen im PfA 8.2 umfassen neben der Objekt- und Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk Tunnel Mengen u. a. die geotechnische Beschreibung und Beurteilung des Baugrunds, das tunnelbautechnische Gutachten und umweltplanerische Leistungen.
Nach Auswertung der Baugrunduntersuchungen Stufe 1 (Voruntersuchungen) und vorläufiger Auswertung der Baugrunduntersuchungen Stufe 2 (Hauptuntersuchungen), wurden im Rahmen der vertieften Entwurfsplanung verschiedene Lösungsvarianten für den Baugrubenverbau zur Herstellung des in offener Bauweise geplanten Tunnel Mengen erarbeitet und in gesonderter Vorlage wirtschaftlich abgeschätzt. Die hieraus resulstierende, angemessenste und wirtschaftlichste Verbaulösung erfordert den Nachweis zulässiger, erhöhter Anker- und Pfahllasten, die nur nach in situ durchgeführtem Ankerzug- und Pfahlbelastungsprüfprogramm angesetzt werden können. Auch die zu Grunde gelegten geotechnischen Normen sehen ausdrücklich entsprechende ortsbezogene Ankerzugversuche sowie Pfahlprobebelastungen vor, um die nach technischen Vorschriften empfohlenen und auf der sicheren Seite liegenden Erfahrungswerte vorhabenspezifisch zu erhöhen und damit im vorliegenden Fall die Verbaumaßnahmen zu optimieren.
Die nun zu beauftragenden Nachtragsleistungen umfassen im Paket alle erforderlichen Ingenieur-Leistungen, die für die Planung, Durchführung und Auswertung der geplanten Ankerzugversuche und Pfahlprobebelastungen notwendig sind. Hierzu zählen u. a.:
- Vorbereitende geotechnische Planungsleistungen und Entwicklung eine Prüfkonzepts,
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen,
- Einholen der wasserrechtlichen sowie arten- und naturschutzrechtlichen Genehmigung,
- Fachbauüberwachung der auszuschreibenden Bauleistung,
- Abstimmung und Koordination mit weiteren Planungsbeteligten,
- Auswertung der Versuchsergebnisse im Hinblick auf die Verbauplanung.
Die Fortschreibung der Objekt- und Tragwerksplanung wird nur erforderlich, sofern die bisher angenommenen, erhöhten Tragfähigkeiten mit den Versuchen nachgewiesen werden können und die Verbauplanung ist dann anhand der erzielten Werte konkret zu bemessen.
Diese Leistungen sind für die konkretere Ausgestaltung der weiteren Entwurfsplanung, insbesondere für den finale Entwurf des Tunnels Mengen, des Verbaus und der Erdbauwerke sowie der damit verbundenen Leistungen erforderlich. Ohne diese Leistungen ist der optimierte Abschluss der Aushub - und Verbauplanung unmöglich. Eine optimierte und wirtschaftlich begründbare Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Verbauleistungen im Bereich des Tunnels Mengen kann nur durch die hier angegebene zusätzliche Leistung erreicht werden.
Die zusätzliche Leistung ist somit für den werkvertraglichen Erfolg des AN erforderlich. Die Erfordernis ergab sich erst mit der fortschreitenden Planung und nicht Gegenstand der bisherigen Beauftragung.
Diese Leistungen sind für die konkretere Ausgestaltung der weiteren Entwurfsplanung, insbesondere für den finale Entwurf des Tunnels Mengen, des Verbaus und der Erdbauwerke sowie der damit verbundenen Leistungen erforderlich. Aufgrund der weitrechenden Verknüpfung mit bereits erbrachten Leistungen insbesondere im Leistungsbild Geotechnik und auf Grund der zahlreichen zeitlichen und technischen Aspekte, welche bei der Erstellung der zusätzlichen Leistung zu berücksichtigen sind, hätte ein neuer AN erhebliche Schwierigkeiten, das korrekte Ineinandergreifen der verschiedenen komplexen Vorgänge sicherzustellen. Die komplette Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis und Kenntnis der Baugrundverhältnisse in diese umfangreichen Themenfelder wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und dem kompletten Verlust von Fachwissen und Synergieeffekten und somit auch mit Risiken für den AG verbunden.