Investorenwettbewerb Oberer Brühl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münsterplatz 7/ 8
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78050
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenwettbewerb Oberer Brühl
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Investors für Teile des ehemaligen Kasernenareals "Oberer Brühl" (vormals Mangin) in Villingen-Schwenningen im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Investor soll die Fläche von der Stadt Villingen-Schwenningen im Kauf übernehmen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts und den Vorgaben der Stadt Villingen-Schwenningen bebauen. Mit dem Ausschreibungsverfahren soll ein Erwerber (lnvestor) gefunden werden, der einen preisgünstigen, sozial orientierten, individuellen und qualitativ ansprechenden Wohnungsbau (hauptsächlich Mietwohnungsbau) ermöglicht.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Investors für Teile des ehemaligen Kasernenareals Oberer Brühl (vormals Mangin) in Villingen-Schwenningen im Rahmen einer Konzeptvergabe. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Investor soll die Fläche von der Stadt Villingen-Schwenningen im Kauf übernehmen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts und den Vorgaben der Stadt Villingen-Schwenningen bebauen.
Die zu erwerbenden Flächen des Areals Oberer Brühl sind - vorbehaltlich einer abschließenden Vermessung - insgesamt ca. 32.900 m² groß.
Die Stadt Villingen-Schwenningen hat die Grundstücke mit Grundstückskaufvertrag vom 29.10.2020 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben. Der Grundstückskaufvertrag sieht u.a. die Errichtung von 126 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau innerhalb von 5 Jahren ab Eigentumsübergang an die Stadt Villingen-Schwenningen vor. Die Erstellung dieser Wohnbebauung muss bis zum 20. Januar 2026 erfolgen.
Mit dem Ausschreibungsverfahren soll erreicht werden, dass ein Erwerber (lnvestor) gefunden wird, der einen preisgünstigen, sozial orientierten, individuellen und qualitativ ansprechenden Wohnungsbau (hauptsächlich Mietwohnungsbau) ermöglicht, der den Vorgaben des Kaufvertrags mit der BImA entspricht. Daneben muss der Erwerber eine Kita, eine Hochgarage, ein Café oder eine Bäckerei mit Sitzmöglichkeit und einen Quartierstreff errichten. Seitens der Stadt Villingen-Schwenningen wird angestrebt, dass auf dem Grundstück ein Wohnungsbauprojekt mit voraussichtlich 650 - 700 Wohneinheiten bzw. bis zu ca. 45.000 m² Wohnfläche, davon mindestens 250 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen wird. Mindestens 90 % der gesamten Wohneinheiten sind als Mietwohnungsbau vorzusehen, maximal 10 % der Wohneinheiten können als Eigentumswohnungen zur Eigennutzung (Neubau) verkauft werden. Die nicht geförderten Mietwohnungen sind als mietpreisreduzierte Wohnungen anzubieten. Sie sind mit einem Mietpreis von mindestens 10% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren Preisbindung zu vermieten.
Es wird zudem besonderes Augenmerk auf eine qualitativ gute und innerhalb des Quartiers wiedererkennbare Gestaltung gelegt.
Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und den weiteren Angebotsunterlagen, die den im Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Investorenwettbewerb Oberer Brühl
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx