Neubau von Räumlichkeiten für die freiwillige Feuerwehr sowie die Rettungswache in Herbolzheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 26
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jürgen Rauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herbolzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Räumlichkeiten für die freiwillige Feuerwehr sowie die Rettungswache in Herbolzheim
Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Herbolzheim, wurde 1972 erbaut und liegt im Birkenweg verkehrstechnisch ungünstig und mitten in der Wohnbebauung. Zudem ist es in einem baulich schlechten Zustand.
Mit dem aktuell vom TVH genutzten Sportgelände im Bereich Birkenwald hat die Stadtverwaltung ein neues Grundstück gefunden. Mit der Wahl des Grundstücks besteht die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, in welchem die Feuerwehr und die Rettungswache gebündelt werden.
Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung mit dem Stand der LPH 4 vor. Die Eckdaten betragen:
- Feuerwehrgerätehaus, ca. 2.765 m² BGF
- Rettungswache, ca. 634 m² BGF
- Übungs- und Schlauchtrocknungsturm
Die Ergebnisse liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 7 bei. Auf diesen soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 17.673.656,52 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. 2026 geplant.
Es werden die Objektplanungsleistungen für den unter Punkt II.1.4 beschriebenen Neubau des Rettungszentrums (Feuerwehr Herbolzheim und Rettungswache Herbolzheim) gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 erbracht. Diese werden den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt und sind Basis der weiteren Planung (siehe Anlage 7). Die zu erbringende Leistung umfasst generell sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.
Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Es wird beabsichtigt, grundsätzlich die Leistungsphasen 5 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 5 und 6.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller weiteren Leistungsphasen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.
Die Auswahl der Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand
entscheidet das Los.
Technische u. berufliche Eignung, max. 50 P.:
Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“/„Ingenieur“ in den letzten 3 Jahren gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Bis einschl. 1 Pers. = 0 P.
Ab 2 Pers. = 10 P.
Ab 3 Pers. = 20 P.
Angabe der technischen Fachkräfte oder Stellen gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Keine/unvollständige Angabe = 0 P.
Angabe Projektleiter = 10 P.
Vollständige Angabe = 20 P.
Nachweis über die Nutzung eines zertifizierten Projektmanagementsystems nach DIN oder TÜV, 10 P.
Fachliche Eignung, Referenzen, max. 150 P.
Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §46 Abs. 3 Nr. 1, §75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt), max. 60 P.
Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
Objektplanung §34 HOAI, innerhalb der LPH 5 bis 9, mind. 4 aufeinanderfolgende vollständig erbracht
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,00 Mio netto
Angabe Auftraggeber (öffentlich)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400
- Ab 1,00 Mio € netto = 3 P.
- Ab 1,15 Mio € netto = 6 P.
- Ab 1,30 Mio € netto = 9 P.
- Ab 1,45 Mio € netto = 12 P.
- Ab 1,60 Mio € netto = 15 P.
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Innerh. letzter 10 J. = 4 P.
- Innerh. letzter 7 J. = 8 P.
- Innerh. letzter 5 J. = 12 P.
- Innerh. letzter 3 J. = 15 P.
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt), max. 60 P.
Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
Objektplanung §34 HOAI, innerhalb der LPH 5 bis 9, mind. 4 aufeinanderfolgende vollständig erbracht
Mindesthonorarzone III oder höher
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023
Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400 mind. 1,00 Mio netto
Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+400
- Ab 1,00 Mio € netto = 3 P.
- Ab 1,15 Mio € netto = 6 P.
- Ab 1,30 Mio € netto = 9 P.
- Ab 1,45 Mio € netto = 12 P.
- Ab 1,60 Mio € netto = 15 P.
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Innerh. letzter 10 J. = 4 P.
- Innerh. letzter 7 J. = 8 P.
- Innerh. letzter 5 J. = 12 P.
- Innerh. letzter 3 J. = 15 P.
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt), max. 30 P.
Erfahrung mit Fördermitteln
Mindestanforderungen:
Allgemeines Projekt in welchem erfolgreich mit Fördermitteln in der Ausführung (ab LPH 5) gearbeitet wurde bzw. in welchem die erfolgreiche Abrechnung von Fördermitteln durchgeführt wurde (Doppelnennung der Referenzen #1 u. #2 möglich).
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.11.2013, vor 30.11.2023.
Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen. Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben. Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein
Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden. Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architekten- oder Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
- Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
- Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
Zugelassen werden ausschl. Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten/Ingenieure erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachl. Anforderungen erfüllt, wenn sie gem. Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachl. Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonst. Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle zu richten. Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Freitag, 01.12.2024 per Mail an gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben per E-Mail zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig über die Vergabeplattform zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Freitag, 08.12.2023.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland