Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und andere IT-Dienstleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Stefan Mager
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und andere IT-Dienstleistungen
Duisburg
Der Auftraggeber hat eine Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und andere IT-Dienstleistungen mit Produktfestlegung zum weiteren Auf- und Ausbau der Plattform hybride und integrative Plattform Polizeiliche Sondernetze vergeben. Der Auftraggeber baut eine zentralisierte Hochleistungsanalyseplattform aus. Die Plattform wird von unterschiedlichen Fachabteilungen verwendet und erweitert. Daneben bedarf es besonderer Anforderungen aus dem Bereich Telekommunikationsüberwachung und Computerforensik. Es gelten erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit. Die Plattform beinhaltet mehrfache auf die polizeiliche Arbeit des Auftraggebers speziell angepasste Hardware. Es wird ein herstellerspezifisches Filesystem verwendet.
.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und andere IT-Dienstleistungen
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Ta-gen nach Kenntnisnahme rügen,
.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um einen Monat verlängert.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Ausführung des Auftrags erstreckt sich über einen längeren Zeitraum als ursprünglich vom Auftraggeber vorgesehen.
.
Bei der Angabe unter Ziffer V.2.4) handelt es sich aus Gründen der Geheimhaltung um einen fiktiven Wert.
Vorliegend muss die Laufzeit erweitert werden. Die Fortsetzung dient der Bekämpfung von Schwerstkriminalität & ergibt sich aus Verzögerungen im laufenden Vergabeverfahren. Nur der Auftragnehmer (AN) kann wirtschaftlich & technisch das bestehende HiPoS-System über diesen Zeitraum kurzfristig zu erweitern.Ein erheblicher Mehrbedarf an Haushaltsmitteln für Neukonzeption & Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Hard- & Software wäre von Nöten. Bereits beschaffte Hardware müsste ggfs. entsorgt werden. Zudem wäre ein deutlich erhöhter Personaleinsatz notwendig. Es handelt sich um Ausbau / Lieferung von Ersatzteilen einer bestehenden Gesamtlösung. Die Leistungsgegenstände müssen sich ohne Risiko eines Datenverlustes & ohne die polizeilichen Einsatzzwecke zu gefährden in die bestehende Infrastruktur einfügen. Kurzfristig ist das für den kurzen Zeitraum nur durch den bestehenden AN möglich. Ein AN-Wechsel wäre daher technisch kurzfristig nicht realisierbar & auch wirtschaftlich unverhältnismäßig.