OIO-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: BW 01/23

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Einzug des Rundfunkbeitrags

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

OIO-Vertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: BW 01/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend "IBM") mit folgenden Vertragsbestandteilen:

- IBM Softwarepaket (auf Grundlage des bisherigen ESSO-Vertrags: Softwaremiete und Softwarepflege),

- IBM z16 Infrastruktur Paket (Kauf und Wartung von 3 zSeries),

- IBM Dienstleistungspaket (Serviceleistungen insbesondere Abbau der Altsysteme, Migration, Verkabelung und Aufbau der Neusysteme an 3 Standorten).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 215 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50312100 Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
72268000 Bereitstellung von Software
30211000 Zentralrechner
30211200 Hardware für Zentralrechner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Köln Bocklemünd sowie Ismaning

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend "IBM") mit folgenden Vertragsbestandteilen:

- IBM Softwarepaket (auf Grundlage des bisherigen ESSO-Vertrags: Softwaremiete und Softwarepflege),

- IBM z16 Infrastruktur Paket (Kauf und Wartung von 3 zSeries),

- IBM Dienstleistungspaket (Serviceleistungen insbesondere Abbau der Altsysteme, Migration, Verkabelung und Aufbau der Neusysteme an 3 Standorten).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Beitragsservice betreibt die für den Beitragseinzug zentrale Betriebsplattform bestehend aus IBM System z Maschinen und IBM DB2 z/OS als ausgelagerten Service in einem hybriden Betriebsmodell: der Beitragsservice stellt Hardware und Software zur Verfügung, ein Dienstleister stellt das notwendige Personal zur Durchführung der anfallenden Betriebsaufgaben.

Aufgrund des hohen Stellenwerts der Betriebs-/Ausfallsicherheit der zentralen Betriebssystemplattform für den Beitragseinzug ist es erforderlich, dass die Wartung und Serviceleistungen der System z im Verbund mit der Betriebssystemsoftware zOS und der Datenbankplattform DB2 z/OS durch einen einzelnen Wartungsgeber erbracht wird.

Andernfalls bestünde im Störfall die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten nicht klar verteilt wären und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienste nur mit erheblicher Zeitverzögerung zu erwarten wären.

Insbesondere im Fehler- und Störfall ist eine getrennte Zuständigkeit für die Wartung von fachlich eng verzahnten IT-Komponenten im Zusammenspiel mit einem ausgelagerten Systembetrieb am Kernsystem des Beitragseinzugs ein wesentliches Betriebsrisiko. Mit dem vollständigen Aufbau des Failsafe-Rechenzentrums erhöht sich zudem die Komplexität und damit auch das Betriebsrisiko (Schnittstellenprobleme im Störfall).

Der Beitragsservice hat im Vorfeld verschiedene Vertragskonstruktionen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein OIO-Vertrag neben erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen auch zu zusätzlichen Leistungsumfängen (z.B. TFP, CBA zusätzliche Supportkontingente) führen kann, die in dieser Konstellation wiederum ausschließlich durch den Hersteller erbracht werden können. Zudem sprechen nachfolgende positive Aspekte für den Abschluss eines OIO-Vertrags direkt mit der IBM GmbH:

• Planbarkeit der Kosten innerhalb einer Rechnungsperiode,

• gleiche Quartalsrechnungen innerhalb eines Berechnungszeitraums, d.h. keine Rechnungsprüfung mehr erforderlich,

• Einheitlicher Start und Endtermin für alle Produkte.

Der Beitragsservice hat sich vor diesem Hintergrund für den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM entschieden. Dem Beitragsservice ist von der IBM schriftlich bestätigt worden, dass der OIO-Vertrag ein exklusives Produkt der IBM ist, welches in der vorliegenden Kombination von Hardwarekauf, Hardwarewartung, Softwaremiete, Softwarepflege und Serviceleistungen nicht von Business Partnern angeboten werden kann.

Aus diesem Grund wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung und ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb nur mit der IBM als Bieter gemäß § 17, 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

OIO-Vertrag

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 215 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine sog. „Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bekundet der Öffentliche Auftraggeber die Absicht, den hier beschriebenen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist also noch nicht abgeschlossen, wie die Angabe unter Ziffer V.2.1 der Bekanntmachung suggeriert. Dieses Datum wurde dort nur aus technischen Gründen eingetragen, weil das System kein in der Zukunft liegendes Datum zulässt. Vielmehr wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen (siehe § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Vor Abschluss des Vertrages binnen der vorgenannten Frist kann der beabsichtigte Vertragsschluss bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle angegriffen werden, wobei der Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber vor rechtmäßiger Erteilung des Zuschlags nach Ablauf der Wartefrist von zehn Kalendertagen zugestellt worden sein muss. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Eine Rüge allein ist jedoch nicht ausreichend; es wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. Vielmehr kann ohne vorherige Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 vorletzter Satz GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine sog. „Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bekundet der Öffentliche Auftraggeber die Absicht, den hier beschriebenen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist also noch nicht abgeschlossen, wie die Angabe unter Ziffer V.2.1 der Bekanntmachung suggeriert. Dieses Datum wurde dort nur aus technischen Gründen eingetragen, weil das System kein in der Zukunft liegendes Datum zulässt. Vielmehr wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen (siehe § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Vor Abschluss des Vertrages binnen der vorgenannten Frist kann der beabsichtigte Vertragsschluss bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle angegriffen werden, wobei der Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber vor rechtmäßiger Erteilung des Zuschlags nach Ablauf der Wartefrist von zehn Kalendertagen zugestellt worden sein muss. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Eine Rüge allein ist jedoch nicht ausreichend; es wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. Vielmehr kann ohne vorherige Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 vorletzter Satz GWB).

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2023

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