Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten, Standorte in Heidelberg & in Sandhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:VakanzenBeförderungHD&SA2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Haußmann
E-Mail:
Telefon: +49 6221-5221198
Fax: +49 6221-52291198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten, Standorte in Heidelberg & in Sandhausen
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Heidelberger Werkstätten, Standorte in Heidelberg & in Sandhausen (10 Lose), vakante Linien des Verfahrens Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zu WfbM in Heidelberg & Sandhausen 2023 ab 01.10.2023 (13 Lose), Az.: 087.31:WerkstattbeförderungHD/SA2023, Referenznummer: 2023/S 121-382667
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
69126 Heidelberg
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Heidelberg, Freiburger Straße 2 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
69126 Heidelberg
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Heidelberg, Freiburger Straße 2 und Hatschekstraße 40 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
69126Heidelberg
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Heidelberg, Freiburger Straße 2 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
69126 Heidelberg
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Heidelberg, Freiburger Straße 2 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Industriestr. 26 und Robert-Bosch-Str. 6 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Industriestr. 26 und Robert-Bosch-Str. 6 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen mit Begleitperson
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Industriestr. 26 und Robert-Bosch-Str. 6 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Robert-Bosch- Straße 6 und Industriestraße 26 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Robert-Bosch- Straße 6 und Industriestraße 26 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
69207 Sandhausen
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Heidelberger Werkstätten von deren Wohnort zur WfbM Sandhausen, Robert-Bosch- Straße 6 und Industriestraße 26 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In den teilweise aufgehobenen (offenen EU-) Vorverfahren 087.31:WerkstattbeförderungHD&SA2023 gingen für die betreffenden Lose keine Angebote ein oder alle Angebote wurden abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Heidelberg
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen mit Begleitperson
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Sandhausen
Postanschrift: Schlosskirschenweg 15
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei II.1.7) und V.2.4) erfolgt keine Bekanntgabe der Beträge, da wir diese Angaben im konkreten Fall als schützenswert erachten.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=M1#cvd11=8#cvd12=8#cvd13=0#
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abtl/ref15
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsabsicht des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.