Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalzwerkstatt Wiesloch ab 01.10.2023 (7 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:VakanzenBeförderungWI2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Haußmann
E-Mail:
Telefon: +49 6221-5221198
Fax: +49 6221-52291198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalzwerkstatt Wiesloch ab 01.10.2023 (7 Lose)
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz Werkstatt in Wiesloch (7 Lose), Vakante Linien (aufgehobene Lose) folgender durchgeführter offener EU-Ausschreibung: Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz Werkstatt & zu den Nordbadischen Fabrikproduktionen Wiesloch (14 Lose), Az.: 087.31:WerkstattbeförderungWI/FR2023, Referenznummer 2023/S 121-382623
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB mit Begleitperson
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Besch. der WfbM Wiesloch - FuB mit spez. Begleitperson
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Besch. der WfbM Wiesloch - FuB mit spez. Begleitperson
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch- Arbeitsbereich
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - Senioren
69168 Wiesloch
Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch von deren Wohnort zur WfbM Wiesloch, In den Weinäckern 8 und wieder zurück ab dem 01.10.2023 mit einer Laufzeit von 32 Monaten, neu zu vergeben.
Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im teilweise aufgehobenen (offenen EU-) Vorverfahren 087.31:WerkstattbeförderungWI/FR2023 gingen für die betreffenden Lose keine Angebote ein oder alle Angebote wurden abgelehnt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB mit Begleitperson
Postanschrift: In den Weinäckern 3/1
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Besch. der WfbM Wiesloch - FuB mit spez. Begleitperson
Postanschrift: Gerdorferstr. 9
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68804
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB
Postanschrift: In den Weinäckern 3/1
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Besch. der WfbM Wiesloch - FuB mit spez. Begleitperson
Postanschrift: Gersdorferstr. 9
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68804
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - FuB
Postanschrift: In den Weinäckern 3/1
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch- Arbeitsbereich
Postanschrift: In den Weinäckern 9
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rollstuhlbeförderung von Beschäftigten der WfbM Wiesloch - Senioren
Postanschrift: Schwetzinger Str. 25
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei II.1.7) und V.2.4) erfolgt keine Bekanntgabe der Beträge, da wir diese Angaben im konkreten Fall als schützenswert erachten.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd=M1#cvd11=7#cvd12=5#cvd13=0#
#cvd#cvd10=N1#cvd11=1#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abtl/ref15
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsabsicht des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.