Neubau Bildungscampus Bau | Geradestetten | Architektur- und Freianlagenleistungen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hohenzollernstr. 25
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bauwirtschaft-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
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Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 sollte ein Architekturbüro gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüro ermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht ließ alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllten:
- Fristgerechter Eingang
- Einhaltung der formalen Bedingungen
- Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
- Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten im Realisierungswettbewerb wurden nach folgenden Gesichtspunkten gem. Auslobung bewertet:
- Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten
- Architektonische und gestalterische Qualitäten
- Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raumprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszyklus, energetisches Konzept)
Die Reihenfolge der Kriterien stellte hierbei keine Gewichtung dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Alt Fechenheim 103
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
Postanschrift: Schottenfeldgasse 72/2/5
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1070
Land: Österreich
Postanschrift: Breitscheidstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-873
Fax: +49 721-926-3985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).