Leihpersonal für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen bei der WestfalenBahn GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 139-445831
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zimmerstr. 8
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abellio.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leihpersonal für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen bei der WestfalenBahn GmbH
Die WestfalenBahn GmbH (im Weiteren „WFB“, „Auftraggeber“, „AG“ oder „Vergabestelle“ genannt) ist mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr beauftragt worden. Die zu diesem Zweck eingesetzten Elektrotriebzüge werden von der WFB instand gehalten. Im Zeitraum vom 01. November 2023 bis 08. Dezember 2030 werden an den Elektrotriebzügen der Fahrzeugflotten Flirt und Kiss der WFB diverse Regelinstandhaltungs- und Regelinstandsetzungsmaßnahmen im Bereich ECM IV („Regel-IH“) erforderlich. Zur Durchführung und Unterstützung bei der Regel-IH benötigt der AG für den Zeitraum vom 01. November 2023 bis 31. Oktober 2025 durchgängig zwei Leiharbeitnehmer und mit einem definierten Vorlauf optional bis zu zwölf weitere Leiharbeitnehmer für den Zeitraum von 01. November 2023 bis 08. Dezember 2030. Insgesamt wird der Entleiher jedoch nicht mehr als zwölf Leiharbeitnehmer gleichzeitig über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung abrufen. Der Einsatz erfolgt in den Bahnbetriebswerken i
Minden und Rheine
Gegenstand der Vergabe ist die Überlassung von zwei (2) Leiharbeitnehmern (Elektriker, Elektroniker, Mechatroniker oder einer vergleichbaren Ausbildung mit Schwerpunkt Elektrik (m/w/d)) zur Unterstützung der Regel-IH in den Bahnbetriebswerken Minden und Rheine der WFB im Zeitraum 01. November 2023 bis 31. Oktober 2025. Ferner besteht für den AG über die gesamte Vertragslaufzeit (vom 01.11.2023 bis 08.12.2030) die Option bis zu zwölf zusätzliche Leiharbeitnehmer abzurufen. Insgesamt wird der Entleiher jedoch nicht mehr als zwölf Leiharbeitnehmer gleichzeitig über die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung abrufen. Der Einsatz erfolgt in den Bahnbetriebswerken in Minden und Rheine. Die Leiharbeitnehmer müssen Kenntnisse entsprechend der aufgeführten Qualifikationen und Leistungsbeschreibung besitzen, diese sind in den weiteren Vergabeunterlagen geregelt.
Es besteht über die gesamte Vertragslaufzeit die Option insgesamt bis zu zwölf zusätzliche Arbeitnehmer abzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leihpersonal für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen bei der WestfalenBahn GmbH
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren gegen diese beabsichtigte Auftragsvergabe ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zulässig.
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 134 GWB kann hier eingesehen werden: (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) § 135 GWB kann hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html § 160 GWB kann hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html § 168 GWB kann 6 / 6 hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__168.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de