Küchentechnische Anlagen - Geräte Ausgabe Referenznummer der Bekanntmachung: ZK-471.03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstraße 25
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH, Bereich Bau- und Betriebsorganisation
E-Mail:
Telefon: +49 7621/4168164
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinloe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Küchentechnische Anlagen - Geräte Ausgabe
Küchentechnische Anlagen - Geräte Ausgabe für den Klinikneubau zur Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH an einem neuen Campus in Lörrach (Stadtteil Brombach).
Campus Zentralklinikum Lörrach
(in Entwicklung: östlich an das Gewerbegebiet Entenbad anschließend)
künftig: Am Klinikum 1, 79541 Lörrach
Zur Versorgung des Klinikums mit Speisen bedarf es einer Küche inkl. eines Tablett-Versorgungssystems der Stationen. Im Erdgeschoss ist ein Mitarbeiter- und Gästecasino mit Kiosk geplant.
Zum Lieferumfang gehören die Küchentechnische Anlagen, Edelstahl-Vorbereitungszonen mit den Thermischen Bereichen, Ausgabeanlage und die fahrbaren Gerätschaften für die Geschirrteile inkl. Tabletttransportwagen mit Regenerierstationen auf den Stationen.
Die Kleinkältetechnik und Spül- und Nassmülltechnik sind bereits vergeben.
Für die Versorgung eines angrenzenden Gebäudes werden zusätzlich Tabletttransportwagen mit Regenerierstation und Regenerierwagen benötigt.
Die Teilnahmeanträge/Interessensbestätigungen werden lediglich auf Vollständigkeit sowie Erfüllung der Teilnahmebedingungen (vgl. Abschnitt III) auf Basis der bewerberseitig gemachten Angaben geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die bieterseitigen Angaben durch Abfragen bei den benannten Referenz-Kontaktdaten sowie durch internetgestützte Recherchen stichprobenhaft zu überprüfen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung zur Berufsausübung ist mit der Interessensbebestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 1) nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 1 bereitgestellten Formularsatzes) einreichen.
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
(1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
(2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4, Abs. 6 VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
1) Angabe/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Angabe/Eigenerklärung über den jährlichen Teilumsatz des Unternehmens zu Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Angabe Eigenerklärung über den prozentualen Anteil vom o. g. Teilumsatz vergleichbarer Leistungen am Gesamtumsatz – wird im Rahmen des formulargestützten Teilnahmeantrages aus den Angaben zu Gesamt- und Teilumsatz automatisch rechnerisch ermittelt.
4) Eigenerklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
2) Verpflichtungserklärung, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) angewendet wird.
3) Der Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, muss jährlich über brutto 2,5 Mio. EUR liegen.
1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
2) Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags.
3) Angaben über die weitgehende, mindestens zu 80 % abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 10 Jahren (Referenzen), mit Leistungserbringung ab 01.01.2012 bis Eingangsfrist Teilnahmeantrag. Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
— Projektbezeichnung;
— Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer;
— kurze Beschreibung des Projekts;
— Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen;
— Angaben zum Projektvolumen (Gesamtherstellungskosten KG 300+400 nach DIN 276, netto), zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, netto) und zum Anteil der beauftragten TGA-Arbeiten (Teilauftragssumme, netto);
— Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende) und zum Zeitpunkt der Abnahme.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden die jeweiligen TGA-Arbeiten der ausgewiesenen Kostengruppen nach DIN.
4) Angaben oder Organigramme über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssysteme, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
5) Angaben oder Organigramme der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Ausführung anwenden kann.
1) Mindestens drei Referenzen über beauftragte TGA-Leistungen der jeweilig ausgewiesenen Kostengruppen nach DIN mit einem Bauvolumen von brutto 0,8 Mio. EUR (Teilauftragssumme), bei denen jeweils die TGA-Arbeiten innerhalb von 36 Monaten (Zeit zwischen Ausführungsbeginn und -ende) umgesetzt wurden.
Bedingungen gemäß des mit dieser Bekanntmachung bereitgestellten Verfahrensleitfadens sowie der bereitgestellten Vergabeunterlagen (Link sh. Formular-Ziffer I.3 Kommunikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Originalrechnungen können nur digital im PDF-Format über das Projektkommunikationssystem beim Auftraggeber eingehen. Der Auftragnehmer erhält hierzu nach Zuschlagserteilung die entsprechenden Zugangsdaten.
Es handelt sich um ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Teilnahmewettbewerb - hier als Teilnahmewettbewerb mit Erfüllungsnachweis/-prüfung der Mindest-/Eignungsbedingungen (Stufe 1) und darauffolgender Angebots- und Verhandlungsphase mit den geeigneten Bietern (Stufe 2). In allen Verfahrensstufen wird durch die Auftraggeberin für die kosten- sowie barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie für die Bieterkommunikation im gesamten Verfahrensprozess, für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie für die nachträglichen Informationen zur Ausschreibung die eVergabeplattform „subreport“ genutzt. Die Interessenten/Bewerber/Bieter haben hiermit jederzeit und uneingeschränkt die Möglichkeit, über die ELVIS-ID Zugang zur Kommunikationsebene sowie zu den Vergabeunterlagen zu erlangen. Für die elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Interessensbekundungen und Angeboten sind die jeweiligen Regelungen unter Ziffer 4 bis 6 des Verfahrensleitfadens zu beachten.
Auf Basis der mit dieser Bekanntmachung bekannt gemachten Informationen zum Auftrag werden im Rahmen der Verfahrensstufe 1 die interessierten Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zur Teilnahme am benannten Vergabeverfahren mitzuteilen (Teilnahmeanträge). Diese Interessensbekundung erfolgt anhand eines AG-seitig bereitgestellten Formulars und der mit Ziffer 4 des Verfahrensleitfadens beschriebenen Regelungen. Unternehmen, die ihr Interesse nicht auf diese Weise bekundet haben, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung hin einen Teilnahmeantrag übermittelt haben und die die Mindest-/Eignungsbedingungen erfüllen, werden sodann zur Angebots-/Verhandlungsphase eingeladen.
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx