KHZG ENtlassmanagement für UKHD Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Konzerneinkauf des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail:
Telefon: +49 6221567423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG ENtlassmanagement für UKHD
Beschaffung einer digitalen, webbasierten Plattform für eine bedarfsgerechte Vermittlung von Patienten aller Kliniken und Einrichtungen des UKHD an nachversorgende Einrichtungen des Gesundheitssystems im Rahmen des gesetzlichen Entlass- und Verlegungsmanagement , im folgenden kurz "Entlassmanagement" genannt.
Univeristätklinikum Heidelberg,Campus Im Neuenheimer Feld, 69120 Heidelberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer digitalen, webbasierten Plattform für eine bedarfsgerechte Vermittlung von Patienten aller Kliniken und Einrichtungen des UKHD an nachversorgende Einrichtungen des Gesundheitssystems im Rahmen des gesetzlichen Entlass- und Verlegungsmanagement , im folgenden kurz "Entlassmanagement" genannt.
Das Verfahren muss nach KHZG förderfähig sein.
Primäres Ziel ist es, mit dieser digitalen Unterstützung ist:
- Die Vermittlung eines Platzes bei den nachversorgenden Einrichtungen mittels Anfragen bei qualifizierten Nachversorgern zu optimieren - zeitlich und inhaltlich durch geeignete und op-timierte Matching Verfahren
- Die zugehörige Dokumentation dieser Vermittlungsanfragen und Vorgänge zu automatisieren und gewährleisten
- Den elektronischen Datenaustausch Datenaustauch mit den nachversorgenden Einrichtungen zu optimieren
Somit sind die sekundären Ziele im Rahmen der Umsetzung eines effizienten Entlassmanagements:
schnellere und wirtschaftlichere Bewertung der Nachversorgung zur Verbesserung der Ver-weildauersteuerung/ digitale und transparente Abbildung des vollständigen Prozesses zur Nachversorgung/ standardisiertes Vorgehen/ Gewährleistung der Wahlfreiheit der Patienten/ Wirkungsvoller und rechtskonformer Datenschutz der Patientendaten/?Entlastung der Mitarbeiter*innen und Angehörigen bei der Entlassorganisation/ Nachvollziehbarkeit bereits eingeleiteter Maßnahmen/ Qualitätssicherung/Reporting (MDK)
Das digitale Werkzeug muss über eine webbasierte Oberfläche allen verlegenden Stellen des UKHD zur Verfügung stehen. Diese sind sowohl in den administrativen Bereichen der Stationen, Ambulanzen , als auch in den Sozialdienste angesiedelt.
Das UKHD will mittels dieses Tools bundesweit möglichst viele Einrichtungen der Versorgungsarten er-reichen wie:
Rehabilitation (AHB FrüReha PhaseB+C,Akutgeriatrie
Häusliche Versorgung (Amb. Pflegedienst, Intensivpflege,SAPV,Alltagsunterstützung)
Stationäre Versorgung (KZP,TagNachtpflege, Intensiv,Verhinderungsnerungspflege,Pflegeheim.Hospiz,Palliativ, SAPV)
Bezüglich des Datenaustausches sind zu berücksichtigen:
- Der Datenaustausch ist strukturiert und standardisiert zu gestalten
- Datenspeicherung 341$ SGB konform zuzusagen
- Nach KHZG Kriterien ausgerichtet, daher förderbar
- Anbindung an MDK und Kostenträger ist zuzusichern
- Anbindung an ISH/ISH.med des Klinikums ist zu realisieren
Über die zu erbringende Leistung soll im Sinne eines Werksvertrages erbracht werden. Das UKHD schlägt als Basis den EVB-IT Vertragstyp Cloud vor.
Vertragsdauer: zunächst 24 Monate. Eine Verlängerung um 2 Jahre war optional anzubieten.
Die angebotene Lösung muss mittels eines entsprechenden Projektierung , der sowohl die Initialisierungsphase mit Customizing und Einführung der Lösung, Schulung und Einweisung der Key-User, einhergeht, eingeführt werden.
Für die darauffolgenden 2 Jahre sowie für die Optionen 2 zusätzliche Jahre waren Supportleistungen anzubieten
Verlängerung des Vertrages über 24 Monate hinaus um weitere 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EVB-IT CLoud Vertrag Entlassmanagement
Postanschrift: Papiermühlenweg 11
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.