Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule, Fachplanung TGA (HLS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ettlingen, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 2, 76275 Ettlingen
E-Mail:
Telefon: +49 72431018922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ettlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule, Fachplanung TGA (HLS)
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt im Stadtteil Schöllbronn die Erweiterung der Johann-Peter-Hebel-Schule um vier Klassenzimmer und weitere Räume.
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Hierzu führt die Stadt Ettlingen aktuell ein VgV mit Teilnahmewettbewerb und Planung für Architekten durch.
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Für die Erweiterung Johann-Peter-Hebel Schule wird nun ein geeignetes Ingenieurbüro für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 8 (HLS), LPH 1-9, mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 05.03.2024
Ettlingen
Die wachsende Schülerzahl, der zunehmende Bedarf an Klassenräumen und nicht zuletzt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, der ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden soll, macht die Schulraumoptimierung notwendig. Die Grundschule mit etwa 100 Schülerinnen und Schülern soll auf eine Zweizügigkeit für ca. 170 Schülerinnen und Schüler ausgebaut werden.
Auf dem 10.414 m2 großem Gelände befinden sich neben den beiden Schulgebäuden der Johann-Peter-Hebel Schule mit dem historischen Schulhaus und der bereits bestehenden einzügigen Grundschule (Pavillon) ein Kindergarten und eine Schul- und Vereinssporthalle.
In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten untersucht, die Machbarkeitsstudie wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die Erweiterung soll in Form eines 2-geschossigen Erweiterungsbaus an den Pavillon sowie einer Aufstockung des eingeschossigen Pavillonbereichs erfolgen (Variante 2.2 der Machbarkeitsstudie). Die Nutzfläche des Pavillons wird dabei von ca. 343m² auf ca. 699m² vergrößert. Die BGF von Erweiterungsbau und Aufstockung beträgt insgesamt ca. 560m².
Der Schulpavillon wurde 2001 in Massivbauweise auf Großbohrpfählen errichtet. Die Bodenplatte wurde freitragend zwischen den Pfahlkopfbalken mit untenliegender Wärmedämmung ausgeführt. Außen- und Innenwände sind aus Mauerwerk Hohllochziegel und die Geschosstreppen in Stahlbeton ausgeführt. Alle Änderungen im Bestand sollen unter Berücksichtigung der Gebäudestruktur und der Baukonstruktion erfolgen.
Die vorliegende statische Berechnung erbringt die erforderlichen Nachweise für den Bau eines zweigeschoßigen, nicht unterkellerten Schulgebäudes. Die Berechnung wird zur Verfügung gestellt, ebenso wie Leitungspläne für Teilbereiche und die Bestandspläne.
Die Realisierung soll bei laufendem Schulbetrieb zügig umgesetzt werden. Während der Bauphase können einzelne Schulkassen nach Absprache mit der Ausloberin in das historische Schulhaus ausgelagert werden. Die Fertigstellung ist im Herbst 2025 terminiert.
Zur Optimierung der Bauphase soll der Erweiterungsbau in Holz- oder Holzhybridbauweise geplant werden.
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Der Kostenrahmen / Gesamtbudget wurde mit 2.380.000 € Mio. brutto (Stand 3.Quartal 2022) angenommen.
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Für das Projekt werden Fördermittel aus dem Schulbauförderprogramm beantragt.
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Im Zuge der Aufstockung des eingeschossigen Pavillonbereichs soll im Obergeschoss ein zweiter Sanitärkern ergänzt werden.
Die barrierefreie Erschließung des Obergeschosses ist durch den im Pavillon bereits vorhandenen Aufzug gewährleistet.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 8 (HLS), LPH 1-9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
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Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
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Weitere Informationen zum Projekt entnehmen Sie bitte der Anlage 04 - Projektbeschreibung
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Planer bzw. Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich. Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A - zwingend:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Schulgebäude oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau, Umbau oder Erweiterung eines Schulgebäudes oder vgl., Gesamtkosten KG 200-700 2,38 Mio. € brutto, ca. 500 m² BGF)
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Referenz B - optional:
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Holz- oder Holzhybridbauweise, vom Bewerber erbracht.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau oder Erweiterungsbau, Gesamtkosten KG 200-700 2,38 Mio. € brutto, ca. 500 m² BGF).
Für alle Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 1.500.000,- € für Personenschäden, min. 1.000.000,- € für sonstige Schäden im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder,
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Eigenerklärung, dass am Verfahren durch den Bewerber keine Unternehmen im Sinne des vorangegangenen Absatzes als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf solche Unternehmen entfallen).
Hinweis: Verboten sind nicht nur direkte Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d Vorschrift, sondern es ist auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferant untersagt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen. Dasselbe gilt, wenn RUS Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (sog. Eignungsleihe) benannt wurden, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern bzw. eine Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich. Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Schulgebäude oder vergleichbar
- Gesamtkosten KG 200-700 brutto mind. 1,0 Mio. €
- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und ALG (1-3) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Projekts Thema Holz- oder Holzhybridbauweise
- Gesamtkosten KG 200-700 brutto mind. 1,0 Mio. €
- Leistungszeitraum 2012 - 2023 (Rohbau fertiggestellt)
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und Anlagengruppen (ALG 1-3) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) zu führen, oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der BG ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der BG legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass BG, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, BG oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer BG und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem LTMG BW entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
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Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)