Lieferung Großkehrmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-254
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Großkehrmaschine
Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine
Die Autobahn GmbH des Bundes Autobahnmeisterei Köln Dürener Straße 466 50858 Köln Die konkrete Lieferanschrift wird vor der Endabnahme bekannt gegeben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung einer selbstfahrenden Großkehrmaschine nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die Lieferung einschließlich Einweisung muss spätestens bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine ist für die Aufgabenwahrnehmung des Auftraggebers essentiell. Dies betrifft insbesondere die Sicherheit des unter seine Zuständigkeit fallenden Verkehrsraumes. Dem Auftraggeber ist die Kürze der anvisierten Lieferfrist bewusst. Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahl eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich, da die Lieferfrist andernfalls nochmals verkürzt werden müsste.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere der ordnungsgemäßen Säuberung der in den Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers fallenden Verkehrsflächen, ist die schnellstmögliche Bereitstellung der Großkehrmaschine unabdingbar. Der Auftraggeber hat die üblichen Lieferfristen bereits unterschritten. Um eine weitere Verkürzung der Lieferfrist und damit das Risiko des Ausbleibens von Angeboten zu vermeiden, erscheint die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens unumgänglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Groß-Kehrmaschine
Postanschrift: Auf der Haardt 1
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Angebotsunterlagen zu verwenden. Die Angebotsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
2. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatzdes Landes NRW
www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Die elektronischen Angebote sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. sie sind nicht mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung erfolgt durch Hochladen mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einreichung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Es ist dabei zu beachten, dass der Vorgang zum Hochladen des Angebots - je nach Dateimenge und -größe - eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.
4. Das Angebot muss die in der Unterlage "Vorzulegende Unterlagen" in Abschnitt 1 aufgeführten Unterlagen enthalten.
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Auf die Ausnahme in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV wird hingewiesen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.
5. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDJLJ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen