Beschaffung einer Software zur Sicherstellung der Verschlüsselung der E-Mailkommunikation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat ZA 4.2
E-Mail:
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Software zur Sicherstellung der Verschlüsselung der E-Mailkommunikation
Beschaffung einer Softwarelösung zur Sicherstellung der geschützten Kommunikation der Polizei des Landes NRW mit Behörden und Unternehmen für 50.000 Nutzer bis zum 30.10.2026.
Zur Sicherstellung der geschützten Kommunikation beschaffte der Auftraggeber 50.000 Lizenzen des Produktes JuliaMailOffice.
Der genaue Auftragswert wird aus dem Gesichtspunkt der Schutzes berechtigter Bieterinteressen nicht beziffert.
Dieser liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftragsvergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b. und c. sowie § 17 Abs. 5 VgV.
Aufgrund der Anforderungen an die hohe It-Sicherheit des Netzwerkes der Polizei sowie der genauen technischen Abstimmung der einzelnen Schutzmechanismen des Gesamt-IT-Systems konnte allein die Beschaffung der Software JuliaMailoffice die Anforderungen des Auftraggebers an den Beschaffungsgegenstand decken. Die Software wird allein durch den Auftragnehmer vertrieben, da diesem ein Ausschließlichkeitsrecht an der Software zusteht.
Produkte von Wettbewerbern bergen das Risiko der Schwächung der Sicherheit der IT-Infrastruktur der Polizei des Landes NRW und bergen das Risiko von Störungen.
Das Produkt JuliaMailoffice bildet hochsensible, nicht für Dritte bestimmte, Kommunikationsprozesse ab.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen existieren nicht, allein der Weiterbetrieb der Software Julia mail die Anforderungen an eine geschützte Kommunikation.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hans-Bredow-Straße 60
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-2954
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/vergabekammer-rheinland
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
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Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsballt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
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2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und
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3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2034175-74200
Fax: +49 2034175-6998