Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Selina Mülberger
E-Mail:
Telefon: +49 711390242331
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern der
1. Verbundschule Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen,
2. Bodelschwinghschule, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen sowie
3. des Rohräckerschulzentrums, Traifelbergstr. 2, 73734 Esslingen.
im Landkreis Esslingen von deren Wohnsitz zum Unterricht und zurück sowie Sonderfahrten von den
Standorten der Einrichtungen zu besonderen Zielen im Rahmen des Unterrichts (z.B. Praktika, Schwimmbad) in
10 Losen.
Los 1
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Bodelschwinghschule und
Schulkindergarten, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Aichwald
b) Altbach
c) Baltmannsweiler
d) Deizisau
e) Denkendorf
f) Esslingen a.N.
g) Hochdorf
h) Holzmaden
i) Kirchheim u.T.
j) Köngen
k) Lichtenwald
l) Notzingen
m) Ohmden
n) Plochingen
o) Reichenbach a.d.F.
p) Wendlingen a.N.
q) Wernau (Neckar)
r) Bissingen a.d.T.
s) Dettingen u.T.
t) Neidlingen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Es findet zum Ausschreibungszeitpunkt keine Rollstuhlbeförderung statt. Der Auftraggeber hat jedoch jederzeit
– auch vor Betriebsaufnahme – das Recht, den Einsatz von Fahrzeugen zum Rollstuhltransport zu verlangen
(Option RB).
Los 2
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Bodelschwinghschule und
Schulkindergarten, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Erkenbrechtsweiler
b) Lenningen
c) Owen
d) Beuren
e) Frickenhausen
f) Kohlberg
g) Neuffen
h) Nürtingen ohne N.-Neckarhausen, N.-Zizishausen, N.-Hardt & N.-Reudern
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Es findet zum Ausschreibungszeitpunkt keine Rollstuhlbeförderung statt. Der Auftraggeber hat jedoch jederzeit
– auch vor Betriebsaufnahme – das Recht, den Einsatz von Fahrzeugen zum Rollstuhltransport zu verlangen
(Option RB).
Los 3
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Bodelschwinghschule und
Schulkindergarten, Bodelschwinghweg 15, 72622 Nürtingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Aichtal
b) Altdorf
c) Altenriet
d) Bempflingen
e) Filderstadt
f) Großbettlingen
g) Leinfelden-Echterdingen
h) Neckartailfingen
i) Neckartenzlingen
j) Neuhausen a.d.F.
k) Nürtingen-Neckarhausen & Hardt
l) Schlaitdorf
m) Wolfschlugen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Es findet zum Ausschreibungszeitpunkt keine Rollstuhlbeförderung statt. Der Auftraggeber hat jedoch jederzeit
– auch vor Betriebsaufnahme – das Recht, den Einsatz von Fahrzeugen zum Rollstuhltransport zu verlangen
(Option RB).
Los 4
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zum Rohräckerschulzentrum,
Traifelbergstraße 2, 73734 Esslingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Altbach
b) Baltmannsweiler
c) Deizisau
d) Hochdorf
e) Holzmaden
f) Kirchheim u.T.
g) Lichtenwald
h) Notzingen
i) Ohmden
j) Plochingen
k) Reichenbach a.d.F.
l) Wernau (Neckar)
m) Bissingen a.d.T.
n) Dettingen u.T.
o) Neidlingen
p) Weilheim a. d. Teck
q) Erkenbrechtsweiler
r) Lenningen
s) Owen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 5
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zum Rohräckerschulzentrum,
Traifelbergstraße 2, 73734 Esslingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Denkendorf
b) Köngen
c) Wendlingen a.N.
d) Oberboihingen
e) Unterensingen
f) Beuren
g) Frickenhausen
h) Kohlberg
i) Neuffen
j) Nürtingen
k) Aichtal
l) Altdorf
m) Altenriet
n) Bempflingen
o) Filderstadt
p) Großbettlingen
q) Leinfelden-Echterdingen ohne L.-Stetten
r) Neckartailfingen
s) Neckartenzlingen
t) Neuhausen a.d.F.
u) Schlaitdorf
v) Wolfschlugen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 6
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zum Rohräckerschulzentrum,
Traifelbergstraße 2, 73734 Esslingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Esslingen-Südlich des Neckars
b) Ostfildern
c) Leinfelden-Stetten
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 7
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zum Rohräckerschulzentrum,
Traifelbergstraße 2, 73734 Esslingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Aichwald
b) Esslingen Nördlich des Neckars
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 8
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Verbundschule Dettingen sowie
Schulkindergarten Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Aichwald
b) Altbach
c) Baltmannsweiler
d) Deizisau
e) Denkendorf
f) Esslingen a.N.
g) Hochdorf
h) Holzmaden
i) Kirchheim u.T. Ohne K.-Lindorf und K.-Nabern
j) Köngen
k) Lichtenwald
l) Notzingen
m) Ohmden
n) Plochingen
o) Reichenbach a.d.F.
p) Wendlingen a.N.
q) Wernau (Neckar)
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 9
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Verbundschule Dettingen sowie
Schulkindergarten Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen; Einzugsgebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Bissingen a.d.T.
b) Dettingen u.T.
c) Erkenbrechtsweiler
d) Kirchheim-Nabern
e) Lenningen
f) Neidlingen
g) Owen
h) Weilheim a. d. Teck
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Los 10
Landkreis Esslingen
Personenbeförderung im Schülerverkehr im Kreisgebiet Esslingen zur Verbundschule Dettingen sowie
Schulkindergarten Dettingen, Albert-Schüle-Weg 26, 73265 Dettingen; Einzugs-gebiet (Wohnorte der Schüler):
a) Aichtal
b) Altdorf
c) Altenriet
d) Bempflingen
e) Beuren
f) Filderstadt
g) Frickenhausen
h) Großbettlingen
i) Kirchheim-Lindorf
j) Kohlberg
k) Leinfelden-Echterdingen
l) Neckartailfingen
m) Neckartenzlingen
n) Neuffen
o) Neuhausen a.d.F.
p) Nürtingen
q) Oberboihingen
r) Ostfildern
s) Schlaitdorf
t) Unterensingen
u) Wolfschlugen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen am Tourenplan vorzunehmen (Zu-/
Abbestellungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiloG vorzulegen.
2) vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vor. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Hinweis: Der Bieter hat keinen Versicherungsnachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den nachfolgend benannten Mindestdeckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Für die Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindestdeckungssummen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio.
Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen
oder Kraftomnibussen) aus den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in diesem Verfahren.
Diese Mindestreferenz ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die benannte Referenz ist ein Mindeststandard.
Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Bezeichnung der Referenz und Nennung des beförderten Personenkreises sowie der der Art der eingesetzten Fahrzeuge
- Besetztkilometer aller Fahrten pro Jahr
Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" (Angebotsformular, Anhang 2, Teil D) mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat.
Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen:
In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem oben genannten Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Portal auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx