Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zechenstr. 10
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SWTE Kommunal GmbH & Co. KG
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für das Leistungsbild "Technische Gebäudeausrüstung" gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI zum Zwecke der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern. Insgesamt sollen 20 Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus und 75% geförderter Wohnraum gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023-2027“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem Förderprogramm liegen die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass vom 15. Februar 2022,
54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
DEA37 Steinfurt
Die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG beauftragt im Rahmen des Projekts „Innovatives Bauen im Tecklenburger Land“ die Planung von zwei Mehrfamilienhäusern im Neubaugebiet Lotte-Schafwinkel der Gemeinde Lotte. Das Baufeld liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 81 „Schafwinkel“ und ist Teil des Programms kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sollen 20 Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus und 75% geförderter Wohnraum gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem Förderprogramm liegen die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass vom 15. Februar 2022, 54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html