Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1401-RV-IT/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von IT-Hardware über die Bereitstellung eines Warenkorbs für das Landratsamt Böblingen
Das Landratsamt Böblingen beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der oben aufgeführten Standard IT-Hardware nebst Zubehör über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weiter 12 Monate abzuschließen. Es soll damit erreicht werden, dass die Bedarfe der Mitarbeiter flexibel und mit möglichst geringem administrativem Aufwand jederzeit in Einzelabrufen gedeckt werden können.
Der Großteil der über den Warenkorb abzurufenden IT-Hardware, sowie alle damit ver-bundenen Dienstleistungen wie Rollout-, Garantie- und Serviceleistungen sollen mittels Leasing über einen Leasingrahmenvertrag finanziert werden.
Böblingen
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
- Bereitstellung eines webbasierten, elektronischen Warenkorbs
- Beschaffung von Standard IT Hardware über die Bereitstellung eines IT-Warenkorbs zur Bestellung und Lieferung von:
o Mobilen Arbeitsplatzsystemen (inkl. Dockingstationen)
o Monitoren
o Zubehör
Þ Erbringung von Servicedienstleistungen wie:
o Herstellergarantie für die benötigten Geräte gem. den Anforderungen in den jeweiligen Leistungsblättern
o Vorbereitung, Montage, Rollout und Inbetriebnahme der Hardware nebst Zubehör in der beschriebenen Konfiguration
o Service- und Instandhaltungsleistungen über die Nutzungsdauer der Geräte
o Entsorgung des Verpackungsmaterials
o Abbau der beim Auftraggeber vorhandenen Geräte und Bereitstellung an einem zentralen Sammelort,
Þ Bereitstellung eines festen Projektleiters für die Abwicklung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen.
Þ Bereitstellung von Testgeräten im Rahmen einer verifizierenden Teststellung bei Bedarf
Verlängerungsoptionen: 2-mal um jeweils weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetra-gen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungs-summen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „mittlere“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit vergleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungs-summen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 2.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „mittlere“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit vergleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Geräte vom Hersteller au-torisiert ist oder selbst Hersteller ist
- Nachweis von 3 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die Lieferung PC-Systemen, Notebooks, Monitoren nebst Zubehör oder vergleichbar (IT-Hardware) in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2020)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Bezeichnung der bereitgestellten IT-Hardware
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
- Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Geräte vom Hersteller au-torisiert ist oder selbst Hersteller ist
- Nachweis von 3 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung eines IT-Warenkorbs für die Lieferung PC-Systemen, Notebooks, Monitoren nebst Zubehör oder vergleichbar (IT-Hardware) in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (nicht älter als 2020)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Bezeichnung der bereitgestellten IT-Hardware
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Einreichung der Verpflichtungserklärung zum LTMG gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.