Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine /Außenanlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Laugestraße 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5971/4003-1030
Fax: +49 5971/4003-91030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine /Außenanlagen
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine /Außenanlagen
Die auszuführenden Arbeiten umfassen: - Boden und Erdarbeiten ca. 840 m³, Oberbodenarbeiten ca. 350 m³, Tragschichtenabbruch ca. 760 m³, Entwässerungsleitungen ca. 180 m, Außenbeleuchtung, Abscheideanlage, Frostschutz- und Tragschichten ca. 4.050 m², Einfassungen ca. 900 m, Pflasterarbeiten ca. 1.985 m², Ausstattungsarbeiten, Vegetationsarbeiten ca. 1.200 m²
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Außenanlagen
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die auszuführenden Arbeiten umfassen:
- Boden und Erdarbeiten ca. 840 m³
- Oberbodenarbeiten ca. 350 m³
- Tragschichtenabbruch ca. 760 m³
- Entwässerungsleitungen ca. 180 m
- Außenbeleuchtung
- Abscheideanlage
- Frostschutz- und Tragschichten ca. 4.050 m²
- Einfassungen ca. 900 m
- Pflasterarbeiten ca. 1.985 m²
- Ausstattungsarbeiten
- Vegetationsarbeiten ca. 1.200 m²
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Nachtrag 13: Mehrkosten für Materiallieferungen lt. Stundenlohn und zusätzliche Leistungen
Leistungen waren nicht im Leistungsverzeichnis enthalten. Dies hat sich erst aus dem Bauablauf heraus ergeben.