Unternehmensweites Leadership-Coaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 993-80195-71
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 800-33300499-4444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unternehmensweites Leadership-Coaching
Externe Dienstleistung zur Erbringung von internen Coachingleistungen.
Wuppertal
Externe Dienstleistung zur Erbringung von internen
Coachingleistungen. Rahmenvertrag (max. 4 Jahre) über die Erbringung von
Coachingleistungen für Führungskräfte, ca. 5.140 Stunden
insgesamt.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei
online unter https://beschaffungen.barmer.de/projekte
heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung
der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Einreichung
von Angeboten ist ausschließlich elektronisch möglich. Hierfür
ist eine vorherige Registrierung unter dem vorgenannten Link
zwingend erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zur
Zuverlässigkeit.
2. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) zu
einem vorhandenen Russland-Bezug im Sinne von Artikel 5 k)
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Artikel 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli
2022.
3. Die Bieter werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der
Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht
älter als drei (3) Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage
"Gewerbezentralregister" (Anlage 3).
4. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zur
Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von
Unterauftragnehmern.
1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) über das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung,
eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal
pro Vertragsjahr abzuschließen:
- für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden bis zu
€ 500.000,00.
1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das
Vorhandensein und die Benennung von mindestens zwei
Referenzen über Aufträge aus den letzten drei Jahren, die nach
Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem zu vergebenden
Auftrag vergleichbar sind.
2. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das
Vorliegen der entsprechenden Qualifikationen und
Berufserfahrungen der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Coaches.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten sämtliche EU-weiten und
nationalen Asschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB (Anlage E5).
2. Soweit neben dem zwingend einzureichenden
Angebotsschreiben, dem Leistungsverzeichnis und dem
Konzept zur Umsetzungsanalyse, nicht zwingend die Vorlage
von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt
folgendes:
Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe, behält sich der
Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm
zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte
Unterlagen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, nicht
ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot
zwingend ausgeschlossen.
Fehlen hingegen die zwingend mit dem Angebot
einzureichenden Unterlagen, findet eine Nachforderung nicht
statt. Das Angebot wird sofort insgesamt von der Wertung
ausgeschlossen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des
Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.