Sanierung Geb. A - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 57/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: St. Töniser Str. 124
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47804
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Geb. A - Rohbauarbeiten
Sanierung Geb. A - Rohbauarbeiten
SWK AG St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld
Das zehngeschossige Verwaltungsgebäude der SWK AG soll vor allem im Bereich des
Ausbaus und der technischen Gewerke saniert werden.
Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen sind im 1.OG
- Interimmaßnahmen Brandschutz Flurbereich
- Erstellung Ausbau Musterraum geplant
- Die Maßnahme Fenstertausch wurde bereits durchgeführt.
Das Gebäude besteht aus einem Turmbaukörper und drei Satellitenbaukörpern, Pavillon 1-3, die sich
in den Innenecken des Hauptbaukörpers mit diesem verbinden. Das Erdgeschoss als gemeinsame
Ebene wird durch den Hauptzugang im Nordwesten über Pavillion1 erreicht. Die Pavillons
beherbergen unterschiedliche Nutzungen: Paillion1 - Arbeits- und Kundenbereich, Pavillon 2 - interne
Kommunikations und Rückzugsorte, Pavillon 3 Kantine. Im Turm finden sich sämtliche Zonen der
Arbeitswelten des Verwaltungsbaus. Hier sind auf unterschiedlichen Etagen verscheidene Abteilungen
der SWK ansässig.
Als Besonderheit darf die 3. Etage betrachtet werden, diese ist als Statikgeschoss in Ihrer
Raumaufteilung fixiert. Zwischen EG und 1.OG findet sich außerdem Lüftung-und Technikgeschoss.
Diese Geschosse haben einen schmaleren Grundriss und sind deshalb in der Fassade kaum
ablesbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Geb. A Rohbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVD9NK
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.