HA 73 Greenbone Referenznummer der Bekanntmachung: HA 73
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HA 73 Hüttenhospital Greenbone Sub
Postanschrift: Am Marksbach 28
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huettenhospital.de
Adresse des Beschafferprofils: www.huettenhospital.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 73 Greenbone
Die Auftraggeberin beabsichtigt den vorhandenen Schwachstellenscanner aufrecht zu erahlten und gleichzeitig aufzuwerten.
Sitz der Auftraggeberin ist Dortmund
Die Auftraggeberin beabsichtigt das vorhandene Schwachstellenscannersystem zu erweitern und aufzuwerten. Zum Einsatz kommen GSM_400S3 und GSM_400S5.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Nutzungsvertrag des aktuellen Schwachstellenscanners muss verlängert werden. Die Auftragnehmerin ist hier als sogeannter Reseller von Seiten des Herstellers vertriebs- und serviveberechtigt und mit der IT-Umgebung der Auftraggeberin bereits vertraut. Von der Verlängerung betroffen sind insbesondere Software-Updates, Upgrades und auch der Download der „Feeds“ (Schwachstellentestst) mit den aktuellsten Schwachstellenanalyseerfahrungen in der Datenbank des Softwareanbieters. Bei der Auftraggeberin handelt es sich um einen Teil der kritischen Infrastruktur, die seit Beginn des russchischen Angriffskrieg vermehrt Hackerangriffen ausgesetzt ist. Das vorhanden System ist innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin bereits installiert. Eine Verlängerung des vorhandenen Systems verringert das Übergangsrisiko eines Softwarewechsels erheblich, da keine Lücken entstehen und keine Mitarbeiter neu geschult werden müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Greenbon GSM S3 unnd S%
Postanschrift: Brandenburger Straße 4
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2102551340
Fax: +49 21025513429
Internet-Adresse: www.f-consulting.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html