HA 73 Greenbone Referenznummer der Bekanntmachung: HA 73

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hüttenhospital gemeinnützige GmbH
Nationale Identifikationsnummer: HA 73 Hüttenhospital Greenbone Sub
Postanschrift: Am Marksbach 28
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huettenhospital.de
Adresse des Beschafferprofils: www.huettenhospital.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnütziges Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HA 73 Greenbone

Referenznummer der Bekanntmachung: HA 73
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48731000 Dateisicherheitssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt den vorhandenen Schwachstellenscanner aufrecht zu erahlten und gleichzeitig aufzuwerten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz der Auftraggeberin ist Dortmund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt das vorhandene Schwachstellenscannersystem zu erweitern und aufzuwerten. Zum Einsatz kommen GSM_400S3 und GSM_400S5.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Nutzungsvertrag des aktuellen Schwachstellenscanners muss verlängert werden. Die Auftragnehmerin ist hier als sogeannter Reseller von Seiten des Herstellers vertriebs- und serviveberechtigt und mit der IT-Umgebung der Auftraggeberin bereits vertraut. Von der Verlängerung betroffen sind insbesondere Software-Updates, Upgrades und auch der Download der „Feeds“ (Schwachstellentestst) mit den aktuellsten Schwachstellenanalyseerfahrungen in der Datenbank des Softwareanbieters. Bei der Auftraggeberin handelt es sich um einen Teil der kritischen Infrastruktur, die seit Beginn des russchischen Angriffskrieg vermehrt Hackerangriffen ausgesetzt ist. Das vorhanden System ist innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin bereits installiert. Eine Verlängerung des vorhandenen Systems verringert das Übergangsrisiko eines Softwarewechsels erheblich, da keine Lücken entstehen und keine Mitarbeiter neu geschult werden müssen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HA 73
Bezeichnung des Auftrags:

Greenbon GSM S3 unnd S%

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: fundamental consulting GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brandenburger Straße 4
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2102551340
Fax: +49 21025513429
Internet-Adresse: www.f-consulting.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist

gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2023

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