Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen - Bekanntmachung vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 24743 II 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 20
Ort: Neresheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sandra Schiele
E-Mail:
Telefon: +49 73268122
Fax: +49 73268145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neresheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen - Bekanntmachung vergebener Auftrag
Die Stadt Neresheim hat die Beauftragung von Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (sog. "graue NGA-Flecken" nach der FörderRiL Gigabit des Bundes vorgenommen.
Es werden Planungsleistungen erbracht, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen. Eine HOAI-Leistung war jedoch nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Neresheim
In Neresheim wurden bereits sog. "weiße NGA-Flecken" (Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s) gefördert ausgebaut. Bei der Ausschreibung der Planung ging das Büro GEO DATA aus Westhausen als Sieger hervor. Nach Abschluss des Ausbaus der sog. weißen Flecken wird das Glasfasernetz anschließend die Netcom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen betreiben. Diese soll auch Betreiber dieses grauen NGA-Netzes werden. Dies steht noch unter Vorbehalt der finalen Genehmigung durch den für Baden-Württemberg zuständigen Projetträger Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
Die Durchführung des nun auszuschreibenden Projekts zum Ausbau der grauen NGA-Flecken erfolgt ebenfalls in Form eines Betreibermodells gem. Ziff. 7. der Förderrichtlinie des Bundes "Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021. Zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen sowie zur besseren Koordinierung des Breitbandausbaus im Ostalbkreis wird neben der Stadt Neresheim auch das Breitbandkompetenzzentrum Ostalbkreis eng in das Projekt und die damit einhergehenden erforderlichen Abstimmungen eingebunden. Die Stadt Neresheim ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Der Auftraggeber hat am 19.07.2022 Fördermittel aus dem Programm des Bundes zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt und in vorläufiger Höhe am 16.09.2022 bewilligt erhalten. Daneben hat der Auftraggeber am 07.10.2022 einen Fördermittelantrag im Rahmen des Mitfinanzierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg zum Bundesförderprogramm gestellt.
Für die Stellung der Förderanträge hat der Auftraggeber das Büro GEO DATA GmbH aus Westhausen als technischen Berater beauftragt.
Mit diesem Verfahren sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag um die sog. "dunkelgrauen Flecken" zu erweitern, die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, soweit die Finanzierbarkeit sichergestellt ist und die Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden ist. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer hierzu ein weiteres Markterkundungsverfahren durchführen. Nach dem im Vorfeld dieser Ausschreibung durchgeführten Markterkundungsverfahren liegen ca. 138 dunkelgraue Flecken im Projektgebiet. Damit die Planungsleistung "aus einer Hand" erbracht wird und der Auftrag auch zeitnah nach Änderung der Aufgreifschwellen ab dem 01.01.2023 erteilt werden kann, sollen die Bieter daher bereits jetzt als Option die Beratungs- und Planungsleistungen für die sog. "dunkelgrauen" Flecken mit anbieten (s. Ziff. III.2b) der Leistungsbeschreibung).
Der Auftraggeber hat im Rahmen der durchgeführten Markterkundung Adressen im Projektgebiet ermittelt, die mit derzeit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt werden und daher nach der FörderRiL Gigabit derzeit nicht, jedoch ab dem 01.01.2023 förderfähig sind (sog. "dunkelgraue Flecken"). Vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der "dunkelgrauen Flecken" sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung auch der "dunkelgrauen Flecken" und der erfolgreichen Vergabe von Bauleistungen will der Auftraggeber den Auftragnehmer auch insoweit mit der Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen gemäß des Leistungsbildes (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) beauftragen. Die Bieter werden daher aufgefordert, für die mit der Vergabeunterlage mitgeteilten "dunkelgrauen Flecken" im Angebot bereits als Eventualposition zu jeder Position im Leistungsbild (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) eine Honorarangabe zu machen. Die Erweiterung um die förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" soll als Option im Beratungs- und Planervertrag (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart werden, die vom Auftraggeber innerhalb einer zu vereinbarenden Frist (mindestens 12 Monate nach Auftragserteilung) ausgeübt werden kann. Die Option erstreckt sich zunächst auf die im vorangegangenen Markterkundungsverfahren ermittelten "dunkelgrauen Flecken", die Gegenstand dieser Ausschreibungsunterlage sind. Sofern ein weiteres Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" durchgeführt werden muss, erfolgt erforderlichenfalls eine Anpassung des Ausbaugebiets. Näheres kann erst vereinbart werden, wenn die neue Förderrichtlinie des Bundes vorliegt. Mit dem anzubietenden Honorar sind jedoch Adressmehrungen von bis zu 5 % im Vergleich zu den ausgeschriebenen Adressen abgegolten.
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen
Postanschrift: Mittlerer Pfad 2-4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Bei der Angabe des Wertes der Beschaffung handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die genauen Werte werden aufgrund des Geheimwettbewerbs nicht veröffentlicht. Daher ist dort ein fiktiver Wert von [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP63KU
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 07219268730
Fax: +49 07219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/