Rahmenvereinbarung Gehölzpflege Im Ostalbkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LRA-II/22-42
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuttgarter Straße 41
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7361/5031101
Fax: +49 7361/503581101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ostalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gehölzpflege Im Ostalbkreis
Rahmenvereinbarung für Grün- und Gehölzpflegemaßnahmen im Zuge der Bundes- Landes- und Kreis Straßen im Ostalbkreis
Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025
Straßenmeisterei Aalen Gartenstraße 145 73430 Aalen, Straßenmeisterei Bopfingen Neue Nördlinger Straße 19 73441 Bopfingen, Straßenmeisterei Ellwangen Veit-Hirschmann-Straße 19 73479 Ellwangen, Straßenmeisterei Schwäbisch Gmünd Marie-Curie-Straße 9 73529 Schwäbisch Gmünd
Rahmenvereinbarung für Grün- und Gehölzpflegemaßnahmen im Zuge der Bundes- Landes- und Kreis Straßen im Ostalbkreis
Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zuverlässigkeit:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Referenzen:
Vorlage geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Es sind mindestens folgende Angaben zu benennen:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Angabe zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass die mit der Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigen zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen
Gem.§ 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterkommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation" zu führen.
Für den Fall einer Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich regelmäßig über ergänzende Bieterinformationen und sonstige Änderungen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld des Bieter).
Angebote, die mittels Post, Telefax oder per E-Mail eingehen sind nicht zugelassen und können daher nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Angebote, die über das Vergabeportal über den Button "Kommunikation" abgegeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFY1CTX8TEV
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).