2349-2287/G21 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2349-2287/G21
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 228-300-5721
Fax: +49 228-300-807-1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
2349-2287/G21 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
2349-2287/G21 Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
Sitz des AN, Sitz des AG am BMDV Berlin
Der Projektträger (AN) übernimmt sämtliche Aufgaben des bisherigen Projektträgers und unterstützt das
BMDV als Auftraggeber (AG) sodann umfassend in allen Phasen der Projektförderung im Rahmen des
Förderprogramms sowie sämtlicher etwaiger zusätzlicher Einzelförderungen, die im Rahmen des Haushaltstitels
„Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ ggf. durchgeführt werden. Im Rahmen der Projektträgerschaft ist
eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur
Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMDV vorgesehen.
Der Arbeitsaufwand ergibt sich zum einen vor allem aus der Betreuung der bis Ende des Jahres 2022
bewilligten laufenden Projekte. Dies sind nach aktuellem Stand (10.11.2022) 288 Projekte aus den
Förderaufrufen von 2018 bis 2020 sowie voraussichtlich 64 Projekte aus dem Förderaufruf 2022). Alle diese
Projekte haben eine vorgesehene Laufzeit bis maximal Ende 2024. Der Durchführung weiterer Förderaufrufe in
den Jahren 2023 und darauffolgende sowie der Betreuung der entsprechenden neuen Förderprojekte mit einem
voraussichtlichen Fördervolumen in Höhe von insgesamt ca. 120 bis 125 Mio. € Der Verwendungsnachweisprüfung und Abwicklung der bereits beendeten und in Zukunft
endenden Projekte sowie alle sonstigen Aufgaben im Bereich der Betreuung der Förderprojekte und der
diesbezüglichen Unterstützung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit zum Auftrag: „Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
Nationale Identifikationsnummer: DE30
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sitz des AN, Sitz des AG am BMDV Berlin
1) Zur Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses sollen mit der Auftragsänderung im Sinne der verbindlichen Erläuterungen zum HH-Titel kleinere und mittlere Gemeinden (max. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner) in strukturschwachen Regionen durch Zuwendungen bei der Entwicklung und dem Aufbau neuer oder durch die Erweiterung bestehender Verknüpfungspunkte zwischen verschiedenen Mobilitätsformen, i. e. Mobilitätsstationen, unterstützt werden. Damit werden digital buchbare Multi- und Intermodalität sowie die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Sinne von mehr Klimaschutz und der Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasen gestärkt. Die Erweiterung des Auftrags soll einem niederschwelligen Zugang für Gemeinden in strukturschwachen Regionen dienen und dem Umstand Rechnung tragen, dass diese oftmals einen verhältnismäßig hohen Aufwand für Ausschreibungen betreiben müssen.
2) Zur effizienten und zügigen Umsetzung der Mittel aus dem neuen Titel zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne („Sustainable Urban Mobility Plans“, SUMPs) sollen Zuwendungen an Kommunen gewährt werden. Ziel ist die Unterstützung bei der Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Mobilität durch Aufstellung bzw. Ergänzung einer integrierten verkehrsträgerübergreifenden urbanen Mobilitätsplanung. Mit der Aufstellung eines SUMPs wird ein Leitbild sowie umsetzende Maßnahmen z. B. zur Verbesserung des Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes (Vermeidung Unfälle, Lärmbelastung) oder zum Zugang zu Mobilitätsangeboten festgelegt. Zum Monitoring der SUMPs sowie zur Wirkungsermittlung einzelner Maßnahmen ist die Erfassung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten und -indikatoren von wesentlicher Bedeutung und im SUMP-Prozess integriert.
Der Projektträger soll zudem auch Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (Workshops, Vorträge, Konferenzen etc.) wie bspw. über das bestehende Nationale Kompetenznetzwerk nachhaltige Mobilität (NaKoMo) sowie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchführen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
siehe oben unter VII.1.4
Im Zuge der Ausführung zu der Projektträgerschaft für das Bundesprogramm zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme wurde im Nachgang ein neuer Haushaltstitel (1240 633 04) geschaffen zur „Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen plus die erstmalige Bereitstellung von Mitteln im HH 2023 für „Zuwendungen an Kommunen zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilitätsplane (SUMPs-Sustainable Urban Mobility Plans). Aufgrund der nachträglichen Bereitstellung bzw. Bewilligung war es zum damaligen Zeitpunkt der Ausschreibung nicht absehbar, dass die entsprechenden Mittel für das leistungsgegenständliche Förderprogramm in einem neu geschaffenen Haushaltstitel zur Verfügung gestellt werden. Vom Leistungszweck fällt es jedoch unter die ausgeschriebene Leistung. Die beiden Fördervorhaben werden auf Basis der bestehenden Förderrichtlinie „DkV“ vom 16. Mai 2022 umgesetzt. Beide Projekte sind vom Fördergegenstand gedeckt.