Konversion Flugplatz Gütersloh - Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau Referenznummer der Bekanntmachung: FNG 02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Bertelsmann-Straße 29
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Winter
E-Mail:
Telefon: +49 17630552847
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gewerbepark-flugplatz-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Flugplatz Gütersloh - Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau
Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau
Gütersloh, DE
5 Bauabschnitte
Kanalbau:
- den Bau eines Regenrückhaltebeckens
- den Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen (Trennbauwerke, Lamellenklärer)
- Regenwasserkanäle DN300 bis DN1000
- Schmutzwasserkanäle DN250-DN300
Straßenbau:
- Anlage der Fahrbahnen, Gehwege, Stellplätze, etc. in den Planstraße A+B im Vollausbau
- Anlage des Geh- /Radweges zwischen den Planstraßen A+B
- Rückbau der vorhandenen Fahrbahnen "Am Stellbrink", "Bottebrocks Weg" sowie der Zufahrt zum Hof Fislake
Ingenieurbauwerke
- Lamellenklärer für RW-Klärung
- Sonderbauwerke RW-Kanal
- monolitische Schachtbauwerke mit geringer Höhe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konversion Flugplatz Gütersloh - Erd- und Straßenbauarbeiten, Kanalbau
Postanschrift: Sieweckestraße 19
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 524198630
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.