Landkreis Bodenseekreis - Europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/765
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Glärnischstr. 1-3
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf.
Markdorf
Der Bodenseekreis plant die K7743 Ortsumfahrung Markdorf. Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Neubau einer Umgehungsstraße südlich von Markdorf zwischen der B 33 Meersburg - Markdorf und der L 207 Markdorf - Friedrichshafen. Er beinhaltet den Neu-bau der Umgehung Markdorf, die Verknüpfung mit dem vorhandenen qualifizierten Straßennetz und die erforderlichen Ergänzungen im vorhandenen Wirtschaftswegenetz.
Die Länge der durchgehenden Baustrecke beträgt rund 3 km, vorgesehen ist ein Regelquerschnitt mit 8,0 m befestigter Fahrbahnbreite. Die Länge des veränderten/ergänzten bzw. neu geschaffenen landwirtschaftlichen Wegenetzes beträgt rund 5,5 km. Die Anschlüsse an die B 33 und die L 207 sind derzeit höhengleich vorgesehen.
Im Bereich des Anschlusses an die L 207 kreuzt die K 7743 neu die Bahnlinie Stahringen - Friedrichshafen. Hier ist ein Überführungsbauwerk für die 1-gleisige Bahnlinie vorgesehen. Zudem ist eine Radwegunterführung unter der Bahnlinie vorgesehen. Weitere zu planende Ingenieurbauwerke sind drei Wirtschaftswegebrücken über die K 7743 neu, sowie ein Brückenbauwerk über den Lipbach und zwei Grabendurchlässe. Des Weiteren ist die Entwässerung der überwiegend im Einschnitt liegenden Verkehrsanlage zu planen.
Der Baubeginn ist für Ende 2022/Anfang 2023 angestrebt. Die Fertigstellung soll 2026 erfolgen. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 33,6 Mio. EUR brutto, die Kosten der diese Ausschreibung betreffenden Bauteile sind mit ca. 21,5 Mio. EUR brutto veranschlagt.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Leistungsphasen 8 und 9 sowie Leistungen der örtlichen Bauüberwachung inkl. Bauüberwacher Bahn (BÜB)/konstruktiver Ingenieurbau gemäß RIL 809.0301V04 für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen des Planfeststellungsverfahren, welche unter folgendem Link abrufbar sind:
Der planfestgestellte teilplanfreie Knotenpunkt "Haslacher Hof" setzte eine zeitnahe Weiterführung Richtung Salemer Becken im Zuge der OU Bermatingen (L205) voraus.
Das Verkehrsministerium hat entschieden, die Planung der L 205 OU Bermatingen derzeit nicht weiterzuführen.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zum Dialogverfahren B 31 neu, Meersburg - Immenstaad hat sich gezeigt, dass die Verkehrsbelastung im Zuge der K 7743 neu, OU Markdorf, geringer ausfallen wird, so dass der Bau eines teilplanfreien Knotenpunktes aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht mehr begründbar ist.
Es wurde daher untersucht ob der Knotenpunkt - als Interimslösung - zunächst nur als plangleicher Knotenpunkt (als KVP) innerhalb der Grenzen der Planfeststellung ohne neu-es Genehmigungsverfahren umgesetzt werden kann.
Geplant ist nun, anders als in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt, ein Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 40 m mit Anschlusspunkt der nördlichen Rampe in der B 33.
Der Übersichtslageplan mit KVP Anschluss B33 liegt als Anlage bei.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbsausgewühlten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Elsenheimerstraße 49
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6521
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.