L-Bank - Vergabe "Atlassian Data-Center-Lizenzen für Jira und Confluence" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2630
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 10
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Vergabe "Atlassian Data-Center-Lizenzen für Jira und Confluence"
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Atlassian Data-Center-Lizenzen" zur Anwendung der Confluence-Plattform und Jira-Plattform inklusive PlugIns.
Karlsruhe
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "Atlassian Data-Center-Lizenzen" zur Anwendung der Confluence-Plattform (Produktiv- und Testumgebung) und Jira-Plattform (Jira-Software, Produktiv- und Testumgebung) inklusive folgender Plug-Ins:
- Structure - Flexible Jira Project Management
- Tempo Budgets
- Tempo Timesheets - Jira Time Tracking
- Checklist for Jira
- ConfiForms - Data Forms & Workflows
- Teamworkx Issue Publisher for Jira
- Elements Copy & Sync - clone Jira issues
- ScriptRunner for Confluence
- Gliffy Diagrams for Confluence
- SubSpace Navigation for Confluence
- Linking for Confluence
- JSU Automation Suite for Jira Workflows
- Table Filter and Charts for Confluence
- Xray Test Management for Jira
- LaTeX Math
- Teamworkx Configuration Publisher
- Team Calendars for Confluence
- Comala Publishing
- ScriptRunner for Jira
Es handelt sich hierbei um Data-Center-Lizenzen für 2.000 Benutzer. Server-Lizenzen sind bereits vorhanden.
Die Lizenzen im o.g. Umfang sind unmittelbar nach Vertragsschluss und Abruf zu überlassen.
Neben den Lizenzen sind Pflege und Supportleitungen in Bezug auf die Lizenzen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
L-Bank - Vergabe "Atlassian Data-Center-Lizenzen für Jira und Confluence"
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ606C
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.