Netzbetreiber graue Flecken Förderung Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: 23/Verg/2895
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hafenbahn 10
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swrheine.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzbetreiber graue Flecken Förderung Rheine
Die EWR errichtet ein Glasfasernetz für leistungsfähige Gigabitinfrastruktur im Rahmen der sog. graue Flecken Förderung.
Gesucht wird ein Netzbetreiber, der das passive Netz pachtet (die EWR bleibt Eigentümerin) und betreibt.
Rheine
Betrieb des passiven Glasfasernetztes in der Stadt Rheine. Bereitstellung und aktive Vermarktung attraktiver Endkundenprodukte für ein gigabitfähiges Netz.
Der Vertragssschluss steht unter der Bedingung, dass ....
Vor Eintritt der Bedingung ist eine Mitarbeit zur Errichtung des passiven Netzes notwendig und geschuldet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt "Ablauf Angebotsfrist") aus dem Handelsregister des Sitzes des Bieters soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist oder gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber seinen Sitz hat (Herkunftsland).
2. Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 7 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BundesNetzAgentur.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
5.Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 5.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
6. Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigen, gegliedert nach Berufsgruppen.
7. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus den letzten 5 Jahren (2018 – 2022), mit Angaben zu a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum, d) referenzierte Leistung und e) Anzahl der theoretisch erreichbaren Kundenanschlüsse.
Eigenerklärung gemäß VO 2022/833, dass der Bieter nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genanntnen Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der dortigen Vorschriften aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsbeginn steht unter den weiteren (aufschiebenden) Bedingungen,
a. dass das bzw. die durch die EWR durchzuführende(n) Auswahlverfahren zu den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur abgeschlossen und die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen durch Vertragsschluss zwischen EWR und dem/den Unternehmen beauftragt werden und
b. die Zuwendungsbescheide in endgültiger Höhe zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung von Bund und Land erlassen werden.
Maßgeblich für den Eintritt der Bedingungen ist der Zeitpunkt der zuletzt eintretenden Bedingung.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Münster
Land: Deutschland