67000123 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Freianlagen Erschließungsgebiet Areal C1 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_ArealC1_Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
67000123 - Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Freianlagen Erschließungsgebiet Areal C1
Im Gebiet Stuttgart Rosenstein - Teilgebiet C1 Maker City - ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers zwischen den Wagenhallen, dem Pragfriedhof sowie den Gleisanlagen in Richtung Nordbahnhofstraße geplant. Das städtebauliche Konzept sieht eine hoch verdichtete Gebäudestruktur vor, eine umso größere Bedeutung erhält damit der Freiraum, welcher mittels einer starken Durchgrünung für die Kompensation sorgt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Freiflächen. Die Maßnahme umfasst ein Areal von ca. 8,6 ha Fläche und beinhaltet die Ausarbeitung gebietsübergreifender Konzepte, die Planung von Teilprojekten sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für die Gestaltung privater Bereiche. Bei den Teilflächen handelt es sich um Spielplätze, Aufenthaltsbereiche in öffentlichen Grünflächen, Außenanlagen öffentlicher Gebäude. Weitere Parameter sind Strategien zur Klimaanpassung, Vielfalt durch multicodierte Flächen sowie Biodiversität.
Stuttgart
Planung Freianlagen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 2, § 39 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 9 sowie besondere Leistungen (u.a. Bestandsaufnahme, Bauphasenplan, Mitwirkung Konzeptentwicklung Wassermanagement)
Bei dem o.g. Endtermin handelt es ich um die angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung (Ende LPH 9). Von einer abschnittsweisen Umsetzung der Freiraumplanung ist auszugehen, das voraussichtliche Enddatum kann derzeit noch nicht näher konkretisiert werden.
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master / ) inkl. der Führungskräfte. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
- bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- mehr als 4 und bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
1.2) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Bereich Landschaftsarchitektur:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten mit Kammereintragung als LandschaftsarchitektIn. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden.:
- bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
- mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte.
1.3) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Bereich Stadtplanung
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten mit Kammereintragung als StadtplanerIn. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden.:
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte,
- 2 und mehr Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Planung Freianlagen mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp:
- allgemeines Freianlagenprojekt: 0 Punkte,
- Freianlagen Geschosswohnungsbau: 20 Punkte,
- Freianlage in umgestalteten/neu erschlossenem Quartier/Entwicklungsgebiet: 40 Punkte,
- Grünflächen und Stadtplätze in umgestalteten/neu erschlossenem Quartier/Entwicklungsgebiet: 60 Punkte,
- Grünflächen und Stadtplätze in umgestalteten/neu erschlossenem Quartier/Entwicklungsgebiet mit Erarbeitung des qualifizierten Freiraumkonzepts im Rahmen der Gesamtentwicklung: 80 Punkte.
b) Besonderheiten/Projektmerkmale:
- Inclusive Spielbereiche: 20 Punkte,
- Regenwassermanagement, Baumrigole: 20 Punkte,
- Urban Gardening - Bürgergärten: 20 Punkte,
- Integration von Biotopflächen: 20 Punkte,
- Beteilungungsverfahren mit Nutzern/Bürgern: 20 Punkte.
c) Größe Bearbeitungsgebiet:
- kleiner 2,5 ha: 0 Punkte,
- ab 2,5 ha und bis 5 ha: 10 Punkte,
- mehr als 5 ha: 25 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Freianlagen nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 5 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 4 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 17 Punkte.
e) Jahr der Fertigstellung:
- bis 31.12.2017 und noch nicht in Nutzung: 0 Punkte,
- Fertigstellung ab 01.01.2018: 20 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Planung Freianlagen mindestens Honorarzone III:
a) siehe 2.1) a).
b) siehe 2.1) b).
c) siehe 2.1) c).
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Freianlagen nach HOAI durch den Bewerber:
- Leistungsphase 2: 9 Punkte,
- Leistungsphase 3: 15 Punkte,
- Leistungsphase 4: 3 Punkte,
- Leistungsphase 5: 23 Punkte.
e) Jahr des Leistungsendes (LP5):
- bis 31.12.2017 und noch nicht vollständig erbracht: 0 Punkte,
- Leistungsende (LP5) ab 01.01.2018: 20 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung - Freiraumplanung / Städtebau
(kann sich auch um Referenzprojekt 1 und/oder 2 handeln):
a) Angabe Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren mit Gestaltungsteil (z.B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 25 Punkte,
- Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preisträger): 75 Punkte,
- Auszeichnung eines realisierten Projekts (Auszeichnung der Architektenkammer, Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis (bdla) oder vergleichbare Preise): 100 Punkte.
b) Jahr des Wettbewerbserfolgs/der Auszeichnung:
- bis 31.12.2019: 20 Punkte,
- ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Maimal erreichbare Punktzahl: 800.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Studien- und Ausbildungsnachweise (Mindestbedingung: Landschaftsarchitekt oder Vergleichbares).
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1: Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben. (Ausschlusskriterium),
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
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Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. .
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
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Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).