Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff Oberbergischer Kreis und Gemeinde Lindlar Referenznummer der Bekanntmachung: 231574-Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestraße 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schneider, Uwe
E-Mail:
Telefon: +49 226188-2303
Fax: +49 226188-2323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostromlieferung 2024ff Oberbergischer Kreis und Gemeinde Lindlar
Ökostromlieferung 2024ff an den Oberbergischen Kreis und die Gemeinde Lindlar, Lieferung über 2 Jahre, jährlich ca. 4,5 GWh, ca. 212 Abnahmestellen,
Lieferbeginn 01.01.2024
Los 1 Sondervertrags-Abnahmestellen
Oberbergischer Kreis
Abnahmestellen mit Leistungsmessung, ca. 11 Abnahmestellen, ca. 2,98 GWh/Jahr
Los 2 Tarif-Abnahmestellen
Oberbergischer Kreis
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung, ca. 197 Abnahmestellen, ca. 1,48 GWh/Jahr
Los 3 Wärmestrom-Abnahmestellen
Gemeinde Lindlar
Abnahmestellen mit Wärmestrom, ca. 4 Abnahmestellen, ca. 0,15 GWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Sondervertrags-Abnahmestellen
Postanschrift: Alexander-Fleming-Straße 2
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Tarif-Abnahmestellen
Postanschrift: Alexander-Fleming-Straße 2
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Wärmestrom-Abnahmestellen
Postanschrift: Alexander-Fleming-Straße 2
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.