Glas- und Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Lieven-Platz 1
Ort: Titz
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KoPart eG
E-Mail:
Telefon: +49 211/43077253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Gebäudereinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung mit ca. 12.000 m² Reinigungsfläche und ca. 3.300 m² Glasfläche
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Landgemeinde Titz mit Ortsteilen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 12.000 m² Reinigungsfläche
zweimalig um je 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 20., 21., 22. + 23.11.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die
teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 14.11.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden.
Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/
Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 25.11.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Glas-und Rahmenreinigung in diversen Objekten
Landgemeinde Titz mit Ortsteilen
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 3.300 m² Glasfläche
zweimalig um je 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 20., 21., 22. + 23.11.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die
teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 14.11.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden.
Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/
Einwändungen zu den Unterlagen müssen bis 25.11.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes
Mitglieder Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in
der Liste "Zusammenstellung der Unterlagen" geforderten anderen Nachweis vorlegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des
EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche
Sprache eingereicht werden.
- Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/
zur Gebäudereinigerin
Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes
Näheres siehe Vergabeunterlagen!
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder
russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576
- Unterhaltsreinigung - Nur Los 1!: Gütezeichens RAL-GZ 902 für Gebäudereinigung oder Zertifizierung gem.
DIN EN ISO 9001 - Alle Lose: Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene
Berufsausbildung zum
Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
- Unterhaltsreinigung Nur Los 1 verpflichtend: Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der
vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus-/Weiterbildung zum/zur Fachwirt Reinigungs- und
Hygienemanagement (FIGR oder TAW) oder vergleichbar, alternativ Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) -
Zert. Objektleiter/in (BIV), Objektleitung Grundausbildung Stufe 1 – 3 (7 tägig) (FIGR) oder vergleichbar. Als
vergleichbar werden anerkannt Aus-/ Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen
Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln oder
Berufserfahrungsnachweis des/ der für den zu vergebenden
Auftrag vorgesehenen angestellten Objektleitung Nachweis der
Berufserfahrung über:
die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten
Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von
Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und
Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem
Auftraggeber. Die eingesetzte Objektleitung muss die folgenden
Anforderungen erfüllen:
Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung
zu jeder Zeit in mindestens 3 Liegenschaften betreut. Die
Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr (365
Tage) bis zum Angebotsabgabeschluss.
Die Berufserfahrung kann durch Vorlage von Arbeitszeugnissen
oder durch eine Eigenerklärung des Bieters in Verbindung mit
einer Stellenbeschreibung (oder vergleichbar) nachgewiesen
werden.
- Unterhaltsreinigung: Personalqualifikation
a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der
Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung,
zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr.
- Alle Lose:
Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen
Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß
mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum
Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- Boden- Glasreinigungsfläche des Objektes
- Gereinigte Objektarten
- Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
- Rechnungswert in Euro
und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den
Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich Näheres siehe Vergabeunterlagen
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW -
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos
herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der
Vergabeunterlagen und -Dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich,
dass
die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig
und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von
vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten,
müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten
und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende
Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den
Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn,
es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen
sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen.
Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen
mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist
zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch
den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang
der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter
verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen
kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen
oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 25.11.2023 bei der zuvor genannten Plattform
eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag –
Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter
Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind,
haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden vom Auftraggeber bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,
Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste
der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis -
Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist
nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt